BND muss keine Auskunft zu Corona-Ursprung geben
22.04.2025 - 14:39:15 | dts-nachrichtenagentur.deZudem interessierte ihn, ob die Erkenntnisse als Verschlusssache eingestuft worden seien und ob ein Virologe, der die Bundesregierung berät, einer Sicherheitsprüfung unterzogen wurde. Das Gericht entschied, dass dem presserechtlichen Auskunftsanspruch überwiegende öffentliche Interessen entgegenstünden. Der BND habe plausibel dargelegt, dass die Auskünfte seine Funktionsfähigkeit und die auswärtigen Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen könnten. Eine Auskunftserteilung könne erhebliche Auswirkungen auf die diplomatischen Beziehungen zur Volksrepublik China haben. Auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des genannten Virologen stehe dem Auskunftsbegehren entgegen (BVerwG 10 VR 3.25 - Beschluss vom 14. April 2025).
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