Polizeimeldungen, Gefängnis

Wegen Corona-Epidemie: Viele Bundesländer lockern den Strafvollzug

27.03.2020 - 09:43:40

nordrhein-Westfalen und etliche andere Bundesländer haben wegen der Corona-Krise kurzfristig ihren Strafvollzug gelockert.

Dies erfuhr das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (RND) bei einer Umfrage für seinen Zeitungsverbund. Die Zeitungen berichten in ihren Ausgaben vom Freitag hierüber. Befragt wurden die Justizministerien der Länder. Baden-Württemberg etwa hat die Vollstreckung der sogenanntne "Ersatzfreiheitsstrafen" für zunächst drei Monate aufgeschoben, wie ein S[recher des Ministeriums dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" mitteilte.

Solche Ersatzfreiheitsstrafen werden verhängt, wenn jemand zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, diese aber nicht zahlt, zum Beispiel, weil ein Schwarzfahrer die Geldstrafe nicht zahlen kann. Der Ministeriumssprecher erklärte, die Vollstreckung dieser zumeist nur sehr kurzen Ersatzfreiheitsstrafen verursache einen hohen Durchlauf in den Vollzugsanstalten. Bis auf weiteres würden die verurteilten Personen daher nicht zum Haftantritt aufgefordert. Auch werden die beden-württembergischen Staatsanwaltschaften zuerst bis Mitte Juni außerdem die Vollstreckung von bis zu halbjährigen Freiheitsstrafen aufschieben. Dies sei nicht als Amnestie zu verstehen, betonte der Sprecher. Die betroffenen Personen, die in den kommenden Tagen und Wochen ihre Strafen hätten antreten müssen, müssten auch weiterhin damit rechnen, zur Vollstreckung ihrer Haftstrafe geladen zu werden.

Auch in Bayern gilt, dass Personen, die einen Jugendarrest, eine Ersatzhaftstrafe oder eine bis zu sechsmonatige Haftstrafe abzusitzen haben, erst später geladen, ihre Haft anzutreten, sagte eine Sprecherin dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Das rheinland-pfälzische Juszizministerium teilte mit, es wolle bei Freiheitsstrafen - nach Antrag der Juztizvollzugsanstalt und nach einer Einzelfallentscheidung der zuständigen Staatsanwaltschaft - Strafunterbrechungen gestatten. Dies solle aber nicht für Personen gelten, die aufgrund von Mord, Totschlag, Körperverletzung, Raub, Brandstiftung oder Sexualdelikten in Haft sind. Auch Verurteilte, die noch nicht mindestens zwei Drittel ihrer Haftstrafe abgeleistet haben, seien von der Regelung ausgenommen. Des weiteren würden neue Ersatzfreiheitsstrafen verschoben und bereits angetretene Ersatzfreiheitsstrafen gegebenenfalls unterbrochen. Auf diese Weise seien bis jetzt 18 Strafgefantene entlassen worden, so in Sprecher.

Auch in den Ländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sollen zunächst keine neuen Ersatzfreiheitsstrafen mehr angetreten werden, wie die dortigen Justizministerien dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" mitteilten.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, RSM

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