Kriminalität, Polizei

Waffen und Messer haben im Nahverkehr nichts zu suchen - gemeinsame Schwerpunktkontrolle von Verwaltungsbehörde und Polizeien

24.06.2026 - 13:17:35 | presseportal.de

Stade - Der Landkreis Stade, das Polizeikommissariat Buxtehude und die Bundespolizeiinspektion Bremen führten am Nachmittag des 23. Juni 2026 eine Schwerpunktkontrolle zur Durchsetzung des Waffen- und Messerverbots im öffentlichen Personennahverkehr durch. Im Bereich der Bahnhöfe in Buxtehude und Horneburg sowie des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) Buxtehude kontrollierten die Einsatzkräfte die Einhaltung des seit dem 01.04.2026 geltenden Verbots.

POL-STD: Waffen und Messer haben im Nahverkehr nichts zu suchen - gemeinsame Schwerpunktkontrolle von Verwaltungsbehörde und Polizeien - Bild: presseportal.de
POL-STD: Waffen und Messer haben im Nahverkehr nichts zu suchen - gemeinsame Schwerpunktkontrolle von Verwaltungsbehörde und Polizeien - Bild: presseportal.de

Die Schwerpunktkontrolle erfolgte in der Zeit von 15 Uhr bis 19 Uhr und zielte damit auf Berufspendler ab. Im Einsatz waren zwei Mitarbeiter des Landkreises Stade, eine Streife der Bundespolizei mit Diensthunden sowie neun Einsatzkräfte des Polizeikommissariats Buxtehude und der Verfügungseinheit aus Stade. Im Verlauf der Schwerpunktkontrolle wurden insgesamt 99 Personen kontrolliert.

Bei einem 36-jährigen Stader wurde in der S-Bahn CS-Reizgas gefunden, welches als Abwehrspray gegen Menschen deklariert war. Der betroffene Gegenstand wurde sichergestellt und das Ordnungswidrigkeitenverfahren wird durch den zuständigen Landkreis in Stade weiter verfolgt. Unabhängig vom eigentlichen Kontrollanlass stellten die Einsatzkräfte an einem Bahnhof noch einen E-Scooter ohne gültige Pflichtversicherung fest. Die Polizei verfolgt diese Straftat weiter.

Die Anzahl der durchgeführten Kontrollen wurde dadurch gemindert, dass der Bahnverkehr im Kontrollzeitraum aufgrund einer technischen Störung zeitweise zum Erliegen kam. Die Einsatzkräfte verlegten ihre Kontrolltätigkeit zwischenzeitlich in die S-Bahn-Züge, die zwischen Neukloster und Stade noch einen Pendelbetrieb durchführten.

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Aktion lag neben den Kontrollen auf der präventiven Aufklärung. Die eingesetzten Kräfte suchten gezielt das Gespräch mit den Reisenden, erläuterten die geltende Rechtslage und sensibilisierten für die Gefahren, die vom Mitführen von Waffen und Messern im Nahverkehr ausgehen. Im Vordergrund stand dabei das Ziel, das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste zu stärken und Gefährdungslagen von vornherein vorzubeugen. Die Kontrollen wurden von den Fahrgästen durchweg positiv aufgenommen.

Landkreis und Polizeien machen darauf aufmerksam, dass jederzeit mit gleichgelagerten Schwerpunktkontrollen im ÖPNV zu rechnen ist.

Die Verordnung im Überblick:

Seit dem 1. April 2026 gilt in ganz Niedersachsen ein Verbot des sogenannten zugriffsbereiten Führens von Waffen und Messern in den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs. Erfasst sind nicht nur Züge des Nahverkehrs, Stadt- und Straßenbahnen, Busse und Fähren, sondern auch die dazugehörigen baulichen Anlagen wie Bahnhöfe, Bahnsteige und Unterführungen. Anders als im allgemeinen Waffenrecht kommt es dabei weder auf die Art des Messers noch auf eine bestimmte Klingenlänge an - auch Taschen-, Küchen- oder Teppichmesser fallen unter das Verbot.

Entscheidend ist allein, ob der Gegenstand zugriffsbereit mitgeführt wird, also ohne größeren Aufwand eingesetzt werden könnte. Wer ein Messer hingegen in einem verschlossenen Behältnis oder so verstaut transportiert, dass es nur mit mehr als drei Handgriffen erreichbar ist, verstößt nicht gegen die Vorgaben. Ausgenommen sind zudem berechtigte Personengruppen sowie die Nutzung für allgemein anerkannte Zwecke. Den zuständigen Behörden und der Polizei eröffnet die Verordnung die Möglichkeit, Personen und mitgeführte Sachen auch ohne konkreten Anlass zu kontrollieren. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Stade
Matthias Bekermann
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: matthias.bekermann@polizei.niedersachsen.de

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