HZA-UL: Bekämpfung der Schwarzarbeit / Zoll-Bilanz 2025: Zielgenaue Kontrollen führen zu mehr Verfahren / Haftstrafen fast verdoppelt / Bußgelder um 20 Prozent gestiegen
25.02.2026 - 08:50:00 | presseportal.deDie Zöllner leiteten im Jahr 2025
Die Anzahl der abgeschlossenen Verfahren war mit 1177 Bußgeld- und 2371 Straf-verfahren in etwa auf Vorjahresniveau. Der ermittelte Schaden für die Sozialkassen betrug mit 25,7 Mio. Euro etwas weniger als noch in 2024 (27,4 Mio.).
Das Hauptzollamt Ulm ist an vier Standorten im Bezirk mit Einheiten zur Schwarzarbeitsbekämpfung präsent, neben Ulm auch in Aalen, Pfullingen und Friedrichshafen.
Ergebnisse im Einzelnen:
Ulm 361 Arbeitgeberprüfungen, 2.387 Arbeitnehmer Eingeleitete Verfahren: 645, Schadenssumme: 15,43 Mio. Aalen 116 Arbeitgeberprüfungen, 945 Arbeitnehmer Eingeleitete Verfahren: 180, Schadenssumme: 3,7 Mio. Pfullingen 279 Arbeitgeberprüfungen, 3.327 Arbeitnehmer Eingeleitete Verfahren: 488, Schadenssumme: 2,10 Mio. Friedrichshafen 174 Arbeitgeberprüfungen, 2.686 Arbeitnehmer Eingeleitete Verfahren: 274, Schadenssumme: 1,95 Mio.
Die übrigen Verfahren wurden direkt durch das Sachgebiet Ahndung des Hauptzollamts Ulm ermittelt und geführt.
Ermittlungsschwerpunkte im vergangenen Jahr waren:
Gastro
Durch betriebswirtschaftliche Auslastungsberechnungen ist es den Zöllnern gelungen, Verfahren mit Freiheitsstrafen abzuschließen. Kern der Ermittlungen war es, betriebliche Kennzahlen den gemeldeten Mitarbeitern, Öffnungszeiten und Materialaufwand gegenüber zu stellen und dadurch die tatsächlichen Arbeitsentgelte und Sozialabgaben zu ermitteln.
Bau
Problem Subunternehmer und sog. Abdeckrechungen bei organisierter Schwarzarbeit. Im Rahmen von Schwarzarbeitskontrollen fielen in einem Bauunternehmen ungewöhnlich niedrige Arbeitszeitvolumina auf. Nachforschungen ergaben, dass das Unternehmen bundesweit Subunternehmen einsetzte, die in anderen Ermittlungsverfahren als Ersteller sog. Abdeckrechnungen auffielen. Abdeckrechnungen sind Scheinrechnungen und dienen dazu, Leistungen in Rechnung zu stellen, die von Schwarzarbeitern erbracht wurden. Das überwiesene Geld wird dann -abzüglich einer Provision- an das Bauunternehmen in bar zurückgeführt, das damit die Schwarzlöhne ausbezahlt.
Security
Haftstrafe für Geschäftsführer der Sicherheitsbranche. Der Beschuldigte bediente sich sog. Strohmänner, die für ihn Sicherheitsunternehmen gründeten. Gewerbeanmeldungen, IHK-Bescheinigungen und Bewachungserlaubnisse wurden gefälscht. Arbeitnehmer wurden nicht oder nur teilweise zur Sozialversicherung angemeldet, wodurch ein Beitragsschaden von ca. 1,8 Mio. Euro entstand. Lohnbestandteile wurden zudem als Reisekosten deklariert um Beiträge zu verringern.
Illegaler Aufenthalt
Schon kurze Zeiträume der illegalen Beschäftigung können empfindliche Strafen nach sich ziehen. In 49 Verfahren wurden Geldstrafen von insgesamt 107.650 Euro verhängt. Schon für wenige Tage der illegalen Beschäftigung von Drittausländern setzen Gerichte Geldstrafen von bis zu 7000 Euro fest.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Ulm
Pressesprecher
Hagen Kohlmann
Telefon: 0731-9648-10009
E-Mail: presse.hza-ulm@zoll.bund.de
www.zoll.de
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