Kriminalität, Polizei

LKA-BW: Taskforce Finanzkriminalität beschlagnahmt Kryptowährung im Wert von rund 64 Millionen Euro

25.03.2026 - 14:00:07 | presseportal.de

Stuttgart - Im Rahmen eines unter anderem wegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung geführten Ermittlungsverfahrens hat die Taskforce Finanzkriminalität Baden-Württemberg (TafF BW) am gestrigen Dienstag (24.03.2026) gemeinsam mit Kräften mehrerer Polizeipräsidien insgesamt neun Objekte, insbesondere Wohnungen und Geschäftsräume in Baden-Württemberg, in den Landkreisen Freudenstadt, Ludwigsburg und Esslingen, sowie in Frankfurt am Main durchsucht. Gegenstand des Verfahrens ist der Vorwurf, nach einem Erbfall Kryptowerte in Millionenhöhe der Erbmasse entzogen und anschließend verschleiert zu haben.

LKA-BW: Taskforce Finanzkriminalität beschlagnahmt Kryptowährung im Wert von rund 64 Millionen Euro - Foto: presseportal.de
LKA-BW: Taskforce Finanzkriminalität beschlagnahmt Kryptowährung im Wert von rund 64 Millionen Euro - Foto: presseportal.de

Bei den gestrigen Durchsuchungsmaßnahmen wurden Kryptowährungs-Wallets im Wert von rund 64 Millionen Euro, mehrere hochwertige Fahrzeuge und Motorräder, diverse teure Uhren und Bargeld sowie eine Vielzahl elektronischer Geräte, Speichermedien und Geschäftsunterlagen beschlagnahmt. Die Datenträger werden nun ausgewertet.

Das Verfahren richtet sich gegen zwei Männer und eine Frau. Der Frau wird im Wesentlichen vorgeworfen, nach dem Tod eines engen Verwandten ein zu dessen Erbmasse gehörendes sogenanntes Hardware-Wallet ("Ledger") an sich genommen und die darauf befindlichen Vermögenswerte in Form von Kryptowerten der Erbmasse entzogen und gegenüber den Steuerbehörden nicht offengelegt zu haben. Auf diese Weise soll die Beschuldigte Erbschaftssteuer in erheblichem Umfang hinterzogen haben.

Der Verstorbene hatte überwiegend durch den Handel mit Kryptowerten ein erhebliches Vermögen aufgebaut.

Die beiden weiteren Beschuldigten sollen die Frau bei der Hinterziehung der Erbschaftssteuer dadurch unterstützt haben, dass sie sich an der Verschleierung der Herkunft der genannten Kryptowerte beteiligten. Hierfür sollen die beiden Männer jeweils Kryptowerte in Millionenhöhe erhalten haben.

Auf den Sachverhalt wurden die Ermittlungsbehörden durch eine Geldwäscheverdachtsmeldung der Börse Stuttgart aufmerksam. Haftbefehle wurden gegen die drei Beschuldigten mit deutscher Staatsangehörigkeit nicht beantragt.

Zusatzinformation: Die Taskforce Finanzkriminalität Baden-Württemberg (TafF BW) ist eine ressortübergreifende Ermittlungseinheit. Sie besteht aus Beschäftigten des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Stuttgart II sowie der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart. Die Einheit führt Ermittlungen nach dem Prinzip "follow the money". Dabei werden bedeutende Fälle der Geldwäsche und der damit in Zusammenhang stehenden Vortaten sowie Steuerstraftaten bearbeitet. Die Einheit hat zudem den Auftrag Terrorismusfinanzierung zu erkennen und zur Bekämpfung der (organisierten) Kriminalität beizutragen.

Rückfragen bitte an:

Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Pressestelle
Oberstaatsanwalt Robin Schray
E-Mail: pressestelle@genstastuttgart.justiz.bwl.de
Telefon: 0711 212-2814

Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Pressestelle
Kriminaloberrätin Lisa Schröder
E-Mail: pressestelle-lka@polizei.bwl.de
Telefon: 0711 5401-2044

Finanzamt Stuttgart II
Presseverantwortlicher
Leitender Regierungsdirektor Hans-Peter Hoffmann
E-Mail: Presseanfragen-95@finanzamt.bwl.de
Telefon: 0711 6673-5400

Original-Content von: Landeskriminalamt Baden-Württemberg übermittelt durch news aktuell

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