HZA-S: Teure Bekleidung im Postpaket? / Stuttgarter Zoll stoppt Markenoutfits aus der Türkei
24.10.2024 - 15:34:58 | presseportal.de
Zusatzinformation:
Der Zoll kann Waren, die im Verdacht stehen Rechte geistigen Eigentums (z.B. Marken und Patente) zu verletzen, auf Antrag des Rechtsinhabers anhalten. Der Inhaber des Rechts hat dann die Möglichkeit, die in Frage stehenden Waren zu überprüfen. Erhärtet sich der Verdacht der Rechtsverletzung, kann gegen die Einfuhr der rechtsverletzenden Waren vorgegangen werden. Im Jahr 2023 hat das Hauptzollamt Stuttgart so 3.900 Stück gefälschte Produkte sichergestellt.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Stuttgart
Matthias Krebs
Telefon: 0711/922-2324
E-Mail: presse.hza-stuttgart@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Stuttgart übermittelt durch news aktuell
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