HZA-HST: Warenkontrolle mit Überraschungen . / . Stralsunder Zoll findet große Menge Wurfsterne, Springmesser und Elektroschocker in einem LKW
16.04.2025 - 12:09:04Sabine Mattil, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Stralsund: "Bei diesen Gegenständen handelt es sich um Waffen, die nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Es ist verboten, diese Waffen mit sich zu führen oder mit ihnen zu handeln, deshalb wurden sie vom Zoll beschlagnahmt" Die weiteren strafrechtlichen Ermittlungen werden durch das zuständige Zollfahndungsamt geführt.
Zusatzinformation
Die Zollverwaltung überwacht gemäß § 33 Abs. 3 Waffengesetz den Warenverkehr an den Außengrenzen der Europäischen Union und den innergemeinschaftlichen Warenverkehr. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Waffen und Munition nur durch Berechtigte und in Übereinstimmung mit den waffenrechtlichen Bestimmungen nach Deutschland und in die Europäische Union verbracht oder mitgenommen werden. Das Nichtbeachten der waffenrechtlichen Bestimmungen führt grundsätzlich zur Einleitung eines Strafverfahrens und zur Beschlagnahme der verbrachten oder mitgenommenen Waffen und Munition.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Stralsund
Sabine Mattil
Telefon: 03831-356 1195
E-Mail: sabine.mattil@zoll.bund.de
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