St. Martin - Aktuell gilt an der Totenkopfstraße (L 514) im Bereich des Sandwiesenweihers das Verkehrszeichen "Achtung Krötenwanderung" (offizielle Bezeichnung ist "Amphibienwanderung") und "30 km/h-Beschränkung", weil Kröten im Frühjahr zu ihren Laichgründen wandern. Mit diesen Gefahrenzeichen sollen Autofahrer auf Tiere und Naturschützer achten, die die Kröten bei ihrer Wanderung unterstützen. So mussten am heutigen Morgen (25.03.2025, 09.30 Uhr bis 10.30 Uhr) sechs Autofahrer gebührenpflichtig verwarnt werden, weil sie sich nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit hielten. Die Polizei appelliert: Verringern Sie ihre Geschwindigkeit, fahren Sie konzentriert und umsichtig. Wenn möglich, weichen Sie den Tieren aus. Aber tun Sie dies bitte nur, wenn Sie sich selbst oder den übrigen Verkehr dadurch nicht gefährden.
POL-PDLD: St. Martin - Geschwindigkeitskontrolle - Foto: presseportal.de
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