HZA-SI: Verbotenes Faustmesser im Gepäck - Zoll stellt verbotenes Faustmesser sicher
06.03.2026 - 08:43:45 | presseportal.de
"Faustmesser sind in Deutschland nach dem Waffengesetz grundsätzlich verboten und das Mitführen stellt eine Straftat dar", erklärt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamt Singen. "Ausnahmen gelten lediglich für Jäger oder Kürschner im Rahmen ihrer Berufsausübung."
Gegen den jungen Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Das Faustmesser wurde sichergestellt.
Das Strafverfahren wurde an die zuständige Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen weitergeleitet.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Singen
Sonja Müller
Telefon: 07731/ 8205 - 5251
E-Mail: presse.hza-singen@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Singen übermittelt durch news aktuell
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