HZA-SI: Langjährigen Sozialbetrug / Ermittlungen des ZOLLs enden mit Geldstrafe für Geschäftsführer einer Security Firma
21.02.2024 - 09:54:45 | presseportal.de
Das Urteil ist rechtskräftig.
Zusatzinformation:
Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) machen sich Arbeitgeber strafbar, die den Einzugsstellen vorsätzlich Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten. Die Straftat kann mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Singen
Pressestelle
Telefon: 07731/ 8205 - 5251
E-Mail: presse.hza-singen@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Singen übermittelt durch news aktuell
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