HZA-SI: Espresso, Macchiato oder doch Cappuccino? / ZOLL findet 72,5 Kilogramm Kaffeebohnen im Kofferraum
27.02.2024 - 08:28:57Zusatzinformation:
Kaffee ist mit Abstand das beliebtestes Heißgetränk der Deutschen. Der Verbrauch lag vergangenes Jahr bei durchschnittlich rund 4,8 Kilogramm Kaffee pro Kopf. Im deutschen Steuergebiet unterliegt unter anderem Röstkaffee der Kaffeesteuer. Der Steuersatz für ein Kilogramm Röstkaffee liegt derzeit bei 2,19 EURO. Für löslichen Kaffee und kaffeehaltige Waren gelten andere Steuersätze. Ungeröstete Kaffeebohnen sind kein Steuergegenstand und aktuell zollfrei, daher fällt hier nur Einfuhrumsatzsteuer an. Im Jahr 2022 nahm der ZOLL insgesamt rund 1,1 Milliarde EURO Kaffeesteuer ein. Nähere Informationen finden sie auch unter www.zoll.de.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Singen
Sonja Müller
Telefon: 07731/ 8205 - 5251
E-Mail: presse.hza-singen@zoll.bund.de
www.zoll.de
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