HZA-SI: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zoll - Der Zoll im Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
01.03.2026 - 13:32:27 | presseportal.deAn den Maßnahmen beteiligte sich auch das Hauptzollamt Singen mit 14 Einsatzkräften. Überprüft wurden Tankstellen, eine Autowerkstatt und ein Gastronomiebetrieb in und im Umland von Villingen-Schwenningen sowie vier Tankstellen, eine Baustelle und ein Gastronomiebetrieb im Landkreis Waldshut.
Die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Singen überprüften insgesamt 23 Personen und führten Geschäftsunterlagenprüfungen in zwölf Betrieben durch. Dabei ergaben sich Hinweise auf Aufzeichnungs- sowie auf Meldeverstöße, was die Einleitung von vier Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Folge hatte. Wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts wurde gegen eine Person im Landkreis Waldshut ein Strafverfahren eingeleitet.
In 8 Fällen schließen sich weitere Prüfungen an die Kontrollen an.
Zusatzinformation:
Der seit 2015 gültige gesetzliche allgemeine Mindestlohn auf Grundlage des Mindestlohngesetzes (MiLoG) ist seit dem 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro je Stunde angehoben worden. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindest-lohn gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne.
Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Singen
Sonja Müller
Telefon: 07731/ 8205 - 5251
E-Mail: presse.hza-singen@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Singen übermittelt durch news aktuell
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