HZA-SW: Geldwäsche-Verdacht im Fernreisebus - Zoll stellt 100.000 Euro Bargeld am Würzburger Busbahnhof sicher
01.04.2026 - 10:00:34 | presseportal.de
Die Einsatzkräfte des Zolls nahmen den grenzüberschreitenden Reisebus bei seinem Zwischenhalt am Würzburger Busbahnhof unter die Lupe. Das Augenmerk der Zöllnerinnen und Zöllner fiel dabei auf einen 27-jährigen südosteuropäischen Staatsangehörigen. Bei der Durchsuchung seines Reisegepäcks entdeckten die Beamten in einer schwarzen Umhängetasche ein kleines Vermögen: 500 Banknoten im Wert von jeweils 200 Euro, fein säuberlich gebündelt.
Besonders brisant: Ein noch vor Ort durchgeführter Drogenschnelltest verlief bei dem 27-jährigen Reisenden zwar negativ, an den sichergestellten 200-Euro-Banknoten wurden jedoch deutliche Spuren von Kokain festgestellt.
Auf die direkte Frage nach der Herkunft und dem Verwendungszweck des Bargeldes verstrickte sich der junge Mann zusehends in widersprüchliche Angaben. Da er keine glaubhafte Erklärung für das Mitführen der 100.000 Euro liefern konnte, leiteten die Beamten nach Rücksprache mit Zollfahndung und zuständiger Staatsanwaltschaft noch vor Ort ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen den 27-Jährigen ein.
Das gesamte Bargeld wurde als Beweismittel sichergestellt. Unmittelbar an die Kontrolle schlossen sich weitere strafprozessuale Maßnahmen an, um die Hintergründe des verdächtigen Geldtransports quer durch Europa aufzuklären. Insbesondere Herkunft und Ziel des Geldes werden nun Gegenstand der weiteren Ermittlungen sein. Das Zollfahndungsamt München hat die weitere Sachbearbeitung übernommen.
Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
Hintergrundinfos:
Reisende, die nach oder von Deutschland ein- oder ausreisen, müssen beim Grenzübertritt mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr ungefragt anmelden. Bei Reisen innerhalb der EU sind derartige Summen auf Befragen des Zolls mündlich anzuzeigen. Bei Verstößen droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldbuße von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann. Zu Barmitteln zählen unter anderem Bargeld, Schecks, Aktien oder auch Sparbücher.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Schweinfurt
Pressesprecher
Benedikt Danz
Tel.: 09721/6464-1030
E-Mail: presse.hza-schweinfurt@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Schweinfurt übermittelt durch news aktuell
So schätzen die Börsenprofis Aktien ein!
Für. Immer. Kostenlos.

