HZA-SW: Gescheiterte Flucht vor Zollkontrolle - Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung
07.03.2025 - 08:50:03Bei der sich anschließenden Identitätsfeststellung stellte sich heraus, warum sich die beiden kosovarischen Staatsangehörigen der Zollkontrolle entziehen wollten: Einer der beiden war zwar im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels, jedoch war er bei seinem Arbeitgeber nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Der Andere wurde bereits in der Vergangenheit wegen des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet auffällig. Auch dieses Mal konnte der Kosovare den Beamten weder ein Visum noch einen nationalen Aufenthaltstitel mit entsprechender Arbeitserlaubnis vorlegen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Zudem hat er nach seinem Krankenhausaufenthalt umgehend aus dem Bundesgebiet auszureisen.
Den Arbeitgeber erwarten nun ebenfalls Verfahren unter anderem wegen des Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und des Verdachts der illegalen Beschäftigung eines Ausländers ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro möglich.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Hauptzollamt Schweinfurt führt Prüfungen von Personen und Geschäftsunterlagen sowie Ermittlungen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch. Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf das Baugewerbe. Immer wieder werden hier Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt.
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