Kriminalität, Polizei

Schneller als 80 km/ h: Polizei zieht zwei E-Scooter aus dem Verkehr

06.02.2026 - 12:44:16 | presseportal.de

Bochum, Herne - "Sportlich unterwegs" war ein E-Roller-Fahrer, auf den Polizeibeamte der Verkehrsdienstgruppe 1 am Donnerstag, 5. Februar, gegen 10.05 Uhr in Bochum aufmerksam wurden.

POL-BO: Schneller als 80 km/h: Polizei zieht zwei E-Scooter aus dem Verkehr - Foto: presseportal.de

Der Fahrer, ein 17-jähriger Bochumer, kam aus einem Wohngebiet in Wiemelhausen und beschleunigte sein Fahrzeug auf der Universitätsstraße, so dass er bei seiner Fahrt auf dem Radweg mit dem dortigen Autoverkehr mithalten konnte.

Da das Beschleunigungsverhalten und auch die erreichte Endgeschwindigkeit augenscheinlich mit den Vorgaben der Verordnung zu Elektrokleinstfahrzeugen nicht übereinstimmten, wurde der Fahrer angehalten und kontrolliert.

Dieser gab sich ahnungslos und gab an, eigentlich nie auf den Tacho zu achten. Das Fahrzeug wurde sichergestellt und technisch überprüft. Ein Kraftfahrzeugtechniker stellte fest, dass die Software des Rollers manipuliert worden war. So konnte eine Geschwindigkeit von 53 km/h erreicht werden.

Durch die Veränderung ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen und den jungen Mann erwartet jetzt ein Strafverfahren, da der Roller, der sonst führerscheinfrei mit 14 Jahren gefahren werden darf, führerscheinpflichtig geworden ist.

Dieser Fall war in den vergangenen Tagen jedoch nicht der einzige. Bereits am 29. Januar gegen 11.45 Uhr wurde ein 27-jähriger Bochumer in Herne auffällig. Dieser überholte mit seinem Elektro-Scooter über den Radweg die Fahrzeuge, die mit 50 km/h auf der Fahrbahn fuhren.

Der Fahrer - ebenfalls nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, dafür aber unter dem Einfluss von Cannabis - hatte den Roller gebraucht gekauft. Die technische Überprüfung ergab, dass das Fahrzeug eine Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h erreicht. Das ist nicht nur schnell, sondern auch lebensgefährlich. Auch auf diesen Fahrer kommt ein Strafverfahren zu.

Das Straßenverkehrsamt bekommt Kenntnis über die Sachverhalte - was sich auf den zukünftigen Erwerb einer Fahrerlaubnis auswirken kann. Und auch unabhängig von den strafrechtlichen Sanktionen, sollte man sich darüber im Klaren sein, dass die Fahrzeuge nicht für solche Geschwindigkeiten ausgelegt sind. Eine Gefahr für sich, eine Gefahr für andere!

Rückfragen bitte an:

Polizei Bochum
Mirella Turrek
Telefon: 0234 909-1027
E-Mail: pressestelle.bochum@polizei.nrw.de
https://bochum.polizei.nrw/

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