HZA-SB: Saarbrücker ZOLL stellt 17.400 g Rauchtabak sicher / Steuerschaden von über 1.400 Euro
05.11.2024 - 10:15:01Zusatzinformation:
Auf der Internetseite des Zolls www.zoll.de kann man sich über die Richtwerte für im EU-Ausland erworbene und zum privaten Verbrauch bestimmte Genusswaren informieren, bis zu deren Höchstgrenze grundsätzlich von einer privaten Verwendung ausgegangen werden kann. Bei Zigaretten sind es beispielsweise 800 Stück pro reisende Person. Bei Rauchtabak, wozu auch Wasserpfeifentabak gehört, liegt die Höchstgrenze bei einem Kilogramm pro Person.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Saarbrücken
Karin Schmidt
E-Mail: presse.hza-saarbruecken@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Saarbrücken übermittelt durch news aktuell


