HZA-SB: Zoll geht konsequent gegen illegale Tabakwaren und Schwarzarbeit vor; 36 Kilogramm Tabak und hunderte unversteuerte Zigaretten sichergestellt
26.02.2026 - 11:30:03 | presseportal.de
In einer Shisha-Bar in Germersheim entdeckten die Zöllnerinnen und Zöllner 760 Zigaretten ohne deutsche Steuerzeichen. Noch vor Ort wurde die Tabaksteuer inklusive Zuschlag von rund 320 Euro erhoben. Zudem wurden knapp 2,5 Kilogramm Wasserpfeifentabak mit gebrochenen Steuerzeichen sichergestellt. Gegen den Betreiber wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Im Landkreis Germersheim stellten die Einsatzkräfte rund 2 Kilogramm Wasserpfeifentabak ohne deutsche Steuerzeichen sicher. Darüber hinaus wurden knapp 9,5 Kilogramm Wasserpfeifentabak mit gebrochenen Steuerzeichen entdeckt. Auch hier wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und der Tabak sichergestellt.
In einer Shisha-Bar in Neustadt an der Weinstraße fanden die Beamtinnen und Beamten über 20 Kilogramm Wasserpfeifentabak ohne deutsche Steuerzeichen. Gegen diesen Betreiber leitete der Zoll ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein. Zusätzlich wurden rund 2 Kilogramm Wasserpfeifentabak mit gebrochenen Steuerzeichen sichergestellt und ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Parallel befragte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zwölf Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führte sechs Arbeitgeberprüfungen durch. Diese dauern derzeit noch an. Gegen einen Arbeitnehmer wurde vor Ort ein Verfahren wegen des Anfangsverdachts aufenthaltsrechtlicher Verstöße eingeleitet.
"Solche Kontrollen sind unerlässlich, um faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern und Steuerbetrug konsequent zu verfolgen", erklärt Karin Schmidt, Pressesprecherin des Hauptzollamts Saarbrücken. "Wer gegen steuer- und arbeitsrechtliche Vorschriften verstößt, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen", so Schmidt abschließend.
Auch die Ordnungsbehörde Neustadt a.d.W. war Teil der gemeinsamen Kontrolle und stellte in zwei Gaststätten Verstöße gegen die Preisangabenverordnung fest, da die vorgeschriebenen Maßangaben auf den Getränkekarten fehlten. In einem Betrieb wurde zudem eine unerlaubte Doppelbespielung an Geldspielgeräten, ein Verstoß gegen die Spielverordnung, festgestellt.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Saarbrücken
Karin Schmidt
Telefon: 0681/83080034
E-Mail: presse.hza-saarbruecken@zoll.bund.de
www.zoll.de
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