HZA-RO: Einreisender aus Österreich versteckte 17.000 Euro Bargeld unter der Fußmatte und in der Hosentasche / Zoll leitete Bußgeldverfahren ein
16.10.2025 - 16:13:45Zuletzt schon stellte die Kontrolleinheit Verkehrswege Traunstein einen Bargeldbetrag von über 18.000 Euro bei der Kontrolle eines Zugreisenden aus Österreich bei der Einreise nach Deutschland fest. Dieser hatte zudem noch eine geladene Schusswaffe bei sich. Trotz Aufforderung, über mitgeführte Barmittel Auskunft zu geben, hatte auch dieser die korrekte Höhe des im Reisekoffer befindlichen Bargeldes verschwiegen.
"Werden Sie von Zollbediensteten bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU kontrolliert, müssen Sie auf Nachfrage Art und Wert der Barmittel beziehungsweise der gleichgestellten Zahlungsmittel mündlich angeben - auch wenn die Wertgrenze von 10.000 Euro nicht überschritten wurde." , rät Pressesprecherin Marion Dirscherl vom Hauptzollamt Rosenheim.
Zusatzinformation:
Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden. Andernfalls droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann. Nähere Information dazu sind unter https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Barmittel/barmittel_node.html zu finden.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Rosenheim
Marion Dirscherl
Telefon: 08031-3006-7100
E-Mail: Presse.HZA-Rosenheim@zoll.bund.de
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