HZA-RO: Zoll verhindert Diebstahl geistigen Eigentums - tonnenschwere Baumaschine auf der Münchner Fachmesse BAUMA sichergestellt und teilweise vernichtet
23.03.2026 - 09:00:20 | presseportal.de
"In diesem Fall haben wir verhindert, dass sich jemand zu Unrecht mit gestohlenem geistigem Eigentum eines anderen möglicherweise in großem Umfang bereichert und damit faire Wettbewerbsbedingungen in Deutschland gefährdet." erklärt Dr. Bernd Ramming, stellvertretender Leiter des Hauptzollamts Rosenheim. "Im Regelfall können wir bei gefälschten Waren nur tätig werden, wenn die zur Antragstellung berechtigte Person einen Antrag auf Tätigwerden bei der Zollverwaltung gestellt hat. Deshalb appellieren wir an die Originalhersteller, sich rechtzeitig mit der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz in Verbindung zu setzen."
Zusatzinformation
Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz des Zolls ist die bundesweite Kontaktstelle für alle Rechtsinhabenden (Marken, Patente, Geschmacksmuster etc.). Hier kann ein sogenannter Grenzbeschlagnahmeantrag für Deutschland und für die gesamte EU gestellt werden, und hier laufen alle Informationen der Unternehmen und des Zolls zusammen, deren Auswertung wiederum den Zollstellen zur Verfügung gestellt wird. https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Gewerblicher-Rechtsschutz/Marken-und-Produktpiraterie/Kontakt/kontakt_node.html
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Rosenheim
Marion Dirscherl
Telefon: 08031-3006-7100
E-Mail: Presse.HZA-Rosenheim@zoll.bund.de
www.zoll.de
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