HZA-RO: ZOLL leitet zahlreiche Strafverfahren gegen Kioskbesitzer ein - Steueraufsichtsmaßnahmen des ZOLLs in München
23.01.2026 - 13:28:57Immer wieder deckt der ZOLL auf, dass E-Zigaretten angeboten werden, deren Besitz und Verkauf in Deutschland verboten ist. Ein wichtiger Aspekt ist daher die Aufklärung und Sensibilisierung der Geschäftsleute sowie die Herstellung der Steuergerechtigkeit. "Wir sehen uns bestärkt in unserer Aufgabe, nicht erlaubte und möglicherweise stark abhängig machende Produkte aus dem Verkehr zu ziehen. Besonders geht es auch um den Schutz junger Menschen, die gefährdet sind, auf nicht zulässige E-Zigaretten anzuspringen und vielleicht dabei nicht ahnen, in welch starke Abhängigkeit sie geraten können.", so Pressesprecherin Marion Dirscherl vom Hauptzollamt Rosenheim.
Im Rahmen der Kontrollen ergab sich ein Zufallsfund von 64 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak und zwei Kilogramm Wasserpfeifentabak mit falsch aufgebrachten Steuerzeichen (wir berichteten).
Zusatzinformation:
Der ZOLL führt Steueraufsichtsmaßnahmen im Bereich der Verbrauchsteuern (z.B. Tabaksteuer) durch. Im Fokus stehen zahlreiche Regelungen, Auflagen und Beschränkungen, die beim Umgang mit diesen Waren beachtet werden müssen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Pruefungen-und-Ueberwachungsmassnahmen/%C3%9Cberwachungsmassnahmen/ueberwachungsmassnahmen_node.html#vt-sprg-1
Nach welchen Gesichtspunkten sich die Berechnung der Tabaksteuer ergibt kann nachgelesen werden unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Alkohol-Tabakwaren-Kaffee/Steuerhoehe-Besonderheiten-kleine-Erzeuger/Tabak/tabak_node.html Beispielsweise wird voraussichtlich für die sichergestellten nicht versteuerten Substitute (rund 50 Stück) ein Steuerbetrag von etwa 450 Euro nachzuzahlen sein.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Rosenheim
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Telefon: 08031/3006-7100
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