HZA-RO: Mindestlohnprüfung des ZOLLs in sogenannten Risikobranchen / Hauptzollamt Rosenheim mit zahlreichen Kräften im Einsatz
25.02.2026 - 09:27:02 | presseportal.deNach risikoorientierten Gesichtspunkten kontrollierte der ZOLL in den genannten Landkreisen unter anderem Unternehmen auf Baustellen, in Gaststätten, Kosmetik- und Friseurstudios sowie in Speditionsunternehmen. "Bei allen Prüfungen handelte es sich um Präventivmaßnahmen, die zu einer Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung beitragen und zu einem erhöhten Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung führen sollen.", fasst Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim, zusammen. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat grundsätzlich jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne wie zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdecker-, Elektro- und Maler- und Lackiererhandwerk.
In 24 Sachverhalten ergaben sich Anhaltspunkte, die weitere Prüfungen unter anderem im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes und der möglichen unerlaubten Ausländerbeschäftigung nach sich ziehen. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen sind im Rahmen der umfangreichen Nachermittlungen die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung.
Die nun folgenden Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen bzw. ermittelt werden können. Hierbei steht der ZOLL in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung.
Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.
Zusatzinformation
Das Hauptzollamt Rosenheim informiert unter anderem über die Arbeit der FKS am 18.04.2026 am Tag der Ausbildung (von 10:00 bis 13:00 Uhr) und am Tag der offenen Tür (von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr). Das Vormittagsprogramm richtete sich speziell an Interessierte an einer Ausbildung oder einem dualen Studium beim ZOLL; ab 13:00 Uhr stehen die Pforten für alle Bürgerinnen und Bürger geöffnet, die an der Arbeit des ZOLLs (75 Jahre ZOLL in der Bundesrepublik Deutschland) interessiert sind. Näheres unter: https://www.zoll.de/SharedDocs/Dienststellen/DE/1_DSSD_Importer/Hauptzollamt/HZA_Rosenheim/HZA_Rosenheim_7750/HZA_Rosenheim_7750.html?category=Ausbildung
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Rosenheim
Marion Dirscherl
Telefon: 08031-3006-7100
E-Mail: Presse.HZA-Rosenheim@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Rosenheim übermittelt durch news aktuell
Hol dir den Wissensvorsprung der Aktien-Profis.
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Trading-Empfehlungen – dreimal die Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr.
Jetzt anmelden.


