ROADPOL-Kontrollwoche im Kreis Herzogtum Lauenburg stand im Zeichen des E-Scooters
10.06.2026 - 08:28:01 | presseportal.de
Vergangene Woche fanden im Kreis Herzogtum Lauenburg im Rahmen der europaweiten ROADPOL-Kontrollaktion diverse Verkehrskontrollen mit einem besonderen Augenmerk auf E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen statt. Die Kontrollkräfte stellten zahlreiche Verstöße fest und untersagten in vielen Fällen die Weiterfahrt.
Organisiert vom Polizeiautobahn- und Bezirksrevier Ratzeburg waren an insgesamt vier Kontrolltagen, Montag und Dienstag, sowie Freitag und Samstag, diverse Beamte von früh bis spät im Einsatz, um hauptsächlich E-Scooter, E-Bikes, S-Pedelecs, Kleinkrafträder und Fahrzeuge mit Hilfsmotor bis 25 km/h genauestens unter die Lupe zu nehmen. Die Beamten waren im gesamten Kreisgebiet für mobile und stationäre Kontrollen sowie für Aktionen an Schulen unterwegs. So überprüften die Einsatzkräfte insgesamt 265 Fahrzeuge, davon 245 E-Scooter. In rund 120 Fällen hatten die Beamten etwas zu beanstanden. Die festgestellten Verstößen waren dabei vielfältig: Etwa 30 Fahrzeugführer sollen ohne gültigen Haftpflichtversicherungsschutz unterwegs gewesen sein. Auch Strafanzeigen wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der Urkundenfälschung sowie einer möglichen Trunkenheit im Straßenverkehr nahmen die Beamten auf. Beim überwiegenden Teil der Beanstandungen handelte es sich jedoch um Ordnungswidrigkeiten. Diese reichten unter anderem von nicht angebrachten Versicherungskennzeichen, Unterschreitung des Mindestalters von 14 Jahren für den Betrieb von E-Scootern, Nutzung von Scootern ohne Straßenzulassung/Betriebserlaubnis, unerlaubter Personenbeförderung auf Elektrokleinstfahrzeugen, Smartphone-Nutzung während der Fahrt, Nichteinhaltung der Helmpflicht bis hin zu technischen Mängeln. Elf Fahrzeuge stellten die Beamten sicher, da sie den Verdacht hatten, dass das tatsächlich fahrbare Tempo von der bauartbedingten und erlaubten Höchstgeschwindigkeit abweichen könnte. Die betroffenen Zweiräder werden nun im Rahmen der weiteren Ermittlungen genauer überprüft.
Zwischen etlichen interessanten Feststellungen blieb den Beamten ein Sachverhalt ganz besonders in Erinnerung: Am 02.06.2026 gegen 19:45 Uhr soll eine Motorradstreife einen jugendlichen E-Scooter-Fahrer in Krummesse festgestellt haben, dessen Roller verdächtig erschien. Am Fahrzeug sei kein Versicherungskennzeichen angebracht gewesen. Eine Überprüfung mittels eines speziellen Rollenprüfstands ergab, dass das Gefährt beinahe 70 km/h schnell fahren konnte. Zur Erinnerung: E-Scooter mit Straßenzulassung dürfen über eine maximale bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h verfügen. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen ergab sich der Verdacht, dass das Fahrzeug nicht über eine Straßenzulassung/Betriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr verfügt. Dem 16-jährigen deutschen Fahrer aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg, der übrigens in sommerlicher Kleidung und ohne Helm unterwegs gewesen sein soll, droht nun unter anderem ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines möglichen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Ebenfalls am 02.06.2026 befanden sich die Kontrollbeamten im Bereich der Fußgänger- und Radfahrerunterführung in der Compestraße in Schwarzenbek. Hier stellten sie wiederholt ein bereits bekanntes Phänomen fest: In mehreren Fällen sollen die Polizisten Kinder und Jugendliche auf sogenannten Kinder-Scootern angetroffen haben. Diese vermeintlichen "Spielgeräte" sind frei verkäuflich und meist unter der Altersempfehlung, dass sie für Kinder ab 6 oder 8 Jahren geeignet seien, erhältlich. Der Hinweis kann jedoch hinsichtlich der verkehrsrechtlichen Einordnung irreführend sein und wird, wie die aktuellen Fälle beweisen, von Eltern teilweise missverstanden. Die angehaltenen Kinder-Scooter verfügten nicht über eine gültige Straßenzulassung, obwohl diese für das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr erforderlich gewesen wäre. Bei einem ersten Test auf dem Rollenprüfstand sollen die Kinder-Scooter eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h und mehr gezeigt haben. Aufgrund der Eigenschaft als Fahrzeughalter drohen den Eltern nun Ermittlungsverfahren. Die Polizei weist zudem nochmals auf das geltende Mindestalter von 14 Jahren für den Betrieb von E-Scootern hin.
Ganz bewusster Verstoß gegen die Vorschriften oder Fehlverhalten aus Unwissenheit? - Für derartige polizeiliche Kontrollaktionen spielt, neben der konsequenten Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, auch der präventive Aufklärungscharakter eine wichtige Rolle. Weitere Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung einschlägiger Vorschriften befinden sich bereits in Planung.
Rückfragen bitte an:
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Sophie-Marie Jakobi
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