Polizei Gelsenkirchen zeigt nach Sparkassen-Einbruch Fotos vom Tatort
09.02.2026 - 15:33:24Ein weiterer, wesentlicher Aspekt innerhalb der umfangreichen Ermittlungen sind die Vernehmungen von geschädigten Schließfachinhaberinnen und -inhabern. In den vergangenen Wochen wurden etwa 1200 Geschädigte vernommen, weitere Hunderte Termine wurden bereits vereinbart. Alle geschädigten Schließfachinhaberinnern und -inhaber sind Zeugen in einem Strafverfahren und müssen vernommen werden. Die Polizei Gelsenkirchen weist daher nochmal mit Nachdruck auf die eingerichtete Hotline unter der Rufnummer 0209 365 1661 hin. Zudem werden schriftliche Vorladungen an geschädigte Kundinnen und Kunden versandt. Sowohl das Angebot der Hotline, wo ein Termin zu Vernehmung vereinbart wird, wie auch die schriftliche Vorladung basieren auf Freiwilligkeit. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft kann jedoch eine Pflicht zum Erscheinen und zur Aussage erwachsen. Für den Erfolg des Strafverfahrens ist es maßgeblich entscheidend, dass alle geschädigten Kundinnen und Kunden vernommen werden.
Daneben gehen zahlreiche Kriminalbeamtinnen und -beamte den mehr als 600 erfassten Hinweisen nach, um diese auf neue Ermittlungsansätze hin zu überprüfen. Hinweise zu den unbekannten Tätern und der Tat nimmt die Polizei Gelsenkirchen weiterhin telefonisch unter der Rufnummer 0209 365 8112 oder über das Hinweisportal https://nrw.hinweisportal.de/ entgegen.
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