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Polizei kontrollierte Fahrrad- und E-Scooter-Fahrerinnen und -fahrer - 2609091

Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 14:50 Uhr | presseportal, AD HOC NEWS
Velbert / Heiligenhaus / Wülfrath - In Velbert, Heiligenhaus und Wülfrath hat die Polizei von Dienstag, 22. September 2026, bis Donnerstag, 24. September 2026, im Rahmen von Schwerpunktkontrollen Fahrrad- und E-Scooter-Fahrerinnen und -fahrer in den Fokus genommen.
POL-ME: Polizei kontrollierte Fahrrad- und E-Scooter-Fahrerinnen und -fahrer - 2609091 - Bild: presseportal.de

Hierbei führte der Bezirksdienst jeweils von 13 bis 16 Uhr gemeinsam mit den Expertinnen und Experten der Direktion Verkehr und den polizeilichen Sonderdiensten zahlreiche verkehrsdidaktische Gespräche. Insgesamt 26-mal mussten die Einsatzkräfte entsprechende Verstöße mit Verwarngeldern ahnden - unter anderem, weil Jugendliche zu zweit auf E-Scootern unterwegs waren oder unerlaubt über den Gehweg fuhren. In acht Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt, zum Beispiel wegen der Benutzung von Smartphones bei der Fahrt.

Die Einsatzkräfte fertigten fünf Strafanzeigen, meistens wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Bei einer Kontrolle stellten sie ein entwendetes Elektro-Kleinstfahrzeug sicher und in einem anderen Fall vollstreckten sie einen offenen Haftbefehl.

Den Kontrollen waren entsprechende Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern vorausgegangen, die bei der Polizei eingegangen waren.

Die Polizei stellt klar:

Immer wieder kommt es im Kreis Mettmann durch E-Scooter zu gefährlichen Situationen auf Straßen und Gehwegen. Weit verbreitet ist nach wie vor der Mythos, dass man mit einem E-Scooter immer auf dem Gehweg fahren darf. Das ist nicht so: Grundsätzlich gilt, dass mit Elektro-Kleinstfahrzeugen Radverkehrsflächen zu benutzen sind. Das bedeutet: Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern müssen Radwege verwenden, sofern diese vorhanden sind. Wenn jedoch kein baulich angelegter Radweg vorhanden ist, darf man mit E-Scootern auch auf der Fahrbahn und außerorts auch auf dem Seitenstreifen fahren.

Wichtig: Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist das Fahren mit einem E-Scooter nur dann erlaubt, wenn dies durch eine gesonderte Beschilderung für Elektro-Kleinstfahrzeuge ausdrücklich gestattet ist. Wenn so ein Schild nicht vorhanden ist, ist die Nutzung eines E-Scooters selbst mit ausgeschaltetem Motor verboten und das Fahrzeug muss geschoben werden.

Weitere Infos zur sicheren Benutzung von E-Scootern finden Sie hier: https://mettmann.polizei.nrw/artikel/e-scooter-polizei-raeumt-mit-gaengigen-mythen-zu-den-elektrischen-rollern-auf

Fragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
Polizeipressestelle
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 982-1010
Telefax: 02104 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

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