Kriminalität, Polizei

Papenburg - Öffentlichkeitsfahndung nach räuberischer Erpressung in Spielhalle - Polizei bittet um Hinweise (Korrektur: Täterbeschreibung und weiteres Foto)

15.04.2026 - 07:45:25 | presseportal.de

Papenburg - Papenburg - Öffentlichkeitsfahndung nach räuberischer Erpressung in Spielhalle - Polizei bittet um Hinweise Am 16. Dezember 2026 gegen 07:40 Uhr kam es in einer Spielhalle an der Flachsmeerstraße in Papenburg zu einer räuberischen Erpressung.

POL-EL: Papenburg - Öffentlichkeitsfahndung nach räuberischer Erpressung in Spielhalle - Polizei bittet um Hinweise (Korrektur: Täterbeschreibung und weiteres Foto) - Foto: presseportal.de
POL-EL: Papenburg - Öffentlichkeitsfahndung nach räuberischer Erpressung in Spielhalle - Polizei bittet um Hinweise (Korrektur: Täterbeschreibung und weiteres Foto) - Foto: presseportal.de

Ein bislang unbekannter, männlicher Täter betrat die Spielhalle durch den Haupteingang und bedrohte eine Angestellte hinter dem Verkaufstresen mit einem Messer. Unter Vorhalt der Waffe forderte er sie auf, sämtliches Bargeld in eine von ihm mitgebrachte Tüte zu legen. Der Täter entwendete hierbei einen dreistelligen Geldbetrag. Anschließend flüchtete der Täter auf einem Fahrrad in unbekannte Richtung. Glücklicherweise blieb die Mitarbeiterin unverletzt.

Während der Tat wurde der Täter videografiert und wird wie folgt beschrieben: Er war maskiert und trug eine Cap mit weißen Applikationen. Zudem fiel seine Bekleidung durch weitere auffällige Applikationen auf Hose und Pullover auf. Auf dem Pullover war der Schriftzug "Tom Tailor" erkennbar und auf der Hose der Schriftzug "Athlete". Außerdem war er mit einem Fahrrad unterwegs.

Wer Hinweise zu dieser Person geben kann, wird gebeten, sich bei der Polizei Papenburg unter der Rufnummer 04961/9260 zu melden.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Huyen-Anh Nguyen
Telefon: +49 591 - 87 203
E-Mail: pressestelle@pi-el.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-el.polizei-nds.de

Außerhalb der Geschäftszeiten wenden Sie sich bitte an die örtlich
zuständige Polizeidienststelle.

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