HZA-OS: Leistungsbetrug lohnt sich nicht für Mann aus dem Landkreis Osnabrück; 1.800 Euro Geldstrafe für rund 1.400 Euro zu viel erhaltene Leistungen
02.03.2026 - 11:42:29 | presseportal.de
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. In den Monaten Februar und März 2025 nahm der Beschuldigte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht rechtzeitig mitgeteilt hatte. So konnte er rund 1.400 Euro Bürgergeld zu Unrecht kassieren.
Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Jobcenter) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV - unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Bürgergeld und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führte.
Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
"Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen", so Leon-Marvin Freitag, stellv. Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Osnabrück
Leon-Marvin Freitag
Telefon: Tel.: 0541 3301-1006
E-Mail: Leon-Marvin.Freitag@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück übermittelt durch news aktuell
Hol dir jetzt den Wissensvorsprung der Aktien-Profis.
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr.
Jetzt kostenlos anmelden.

