HZA-OS: Geschäftsführer und dessen Ehefrau zu Freiheits- und Geldstrafen verurteilt; Osnabrück Zoll deckt hinterzogene Beträge von mehr als 280.000 Euro auf
17.12.2024 - 12:00:18Der Verurteilung sind umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück vorausgegangen, welche im Oktober 2020 in einer großangelegten Durchsuchungsmaßnahme mündete. Seit Dezember 2016 war der Verurteilte Geschäftsführer der Zeitarbeitsfirma. Zuvor führte seine Ehefrau zwei Jahre die Firma.
Nach Auswertung der Unterlagen stellten die Zöllnerinnen und Zöllner fest, dass die Verurteilten von 2015 bis 2020 zahlreiche Arbeitnehmer beschäftigten, ohne diese jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden. Ihrer Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten kamen die Verurteilten nicht nach. "Durch dieses Verhalten sparten sie sich Sozialversicherungsbeiträge in einer Gesamthöhe von mehr als 280.000 Euro", so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer. Obwohl der Geschäftsführer der oben genannten Firma, seit Juni 2019 nicht mehr im Besitz der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung war, verlieh er trotzdem Arbeitnehmer an Dritte. Das Hauptzollamt Osnabrück verhängte aufgrund dieses Vergehens Bußgeldbescheide von insgesamt 6.900 Euro gegen den Verurteilten.
Die Urteile des Amtsgerichts Nordhorn sind rechtskräftig.
1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück
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