HZA-LÖ: Zoll beanstandet bei Kontrolle mehrere Ortenauer Gastronomiebetriebe
12.08.2024 - 07:00:00
Zeitgleich wurde ebenfalls ein Gastronomieunternehmen in Offenburg überprüft. Auch dort wurde ein ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis angetroffen. Ihn erwartet ein Verfahren wegen unerlaubter Arbeitsaufnahme, seinen Arbeitgeber eines wegen unerlaubter Beschäftigung von Ausländern. Hinzu kommt für diesen die Ahndung der fehlenden Meldung an die Sozialversicherung. Für den Gastronomiebereich besteht zudem eine Sofortmeldepflicht - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind von den Verantwortlichen spätestens zum ersten Tag der Arbeitsaufnahme zu melden.
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