Neustadt/Weinstraße - Diese Aussage trifft wohl auf einen 24-Jährigen aus Ludwigsburg zu, welcher am 28.11.2024 um 01:33 Uhr mit einem Ford Transit in der Ludwigstraße in 67433 Neustadt/W. einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Im Rahmen der Kontrolle konnte nämlich ermittelt werden, dass der Fahrer seine nicht-europäische Fahrerlaubnis nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von sechs Monaten in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben ließ. Hierzu war dieser jedoch verpflichtet, da Inhaber von nicht-europäischen Fahrerlaubnissen in der genannten Frist nach Wohnsitzbegründung in der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sind, ihre Fahrerlaubnisse umschreiben zu lassen. Dieser Umstand war dem Ludwigsburger laut eigener Aussage nicht bewusst. Nun kommt auf den Mann ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu. Ebenso muss sich der im Fahrzeug befindliche 27-jährige Halter strafrechtlich verantworten, da dieser zuließ, dass dessen Bekannter mit seinem Fahrzeug fuhr. Der Fahrzeugschlüssel wurde abschließend präventiv sichergestellt und die Personen aus den Maßnahmen entlassen.
POL-PDNW: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - Foto: presseportal.de
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße übermittelt durch news aktuell
http://ots.de/5a4f35
Hol dir jetzt den Wissensvorsprung der Aktien-Profis.
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren. Für immer kostenlos