HZA-UL: Stromversorger muss Bahnstrom nachversteuern
22.11.2024 - 13:55:00 | presseportal.deDas Unternehmen hatte über einen Zeitraum von zwei Jahren privaten Bahnbetreibern Strom geliefert und hierfür auch Stromsteuer bezahlt. Die Prüfer des Ulmer Zolls stießen bei der Kontrolle der Steueranmeldung allerdings auf Diskrepanzen, so dass der Verdacht besteht, dass für einen Teil des gelieferten Stroms gar keine Steuer bezahlt wurde.
Die Vorwürfe werden nun im Rahmen eines Bußgeldverfahren aufgeklärt. Die Ermittlungen dauern an.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Ulm
Pressesprecher
Hagen Kohlmann
Telefon: 0731-9648-10009
E-Mail: presse.hza-ulm@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Ulm übermittelt durch news aktuell
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