HZA-MS: Konstant hohe Einnahmen, stabile Prüfungstätigkeiten und viel Arbeit mit E-Zigaretten / Hauptzollamt Münster zieht für 2025 Bilanz
17.06.2026 - 08:55:00 | presseportal.de
"Die 700 Beschäftigten des Hauptzollamts Münster haben durch ihr engagiertes und kompetentes Handeln erneut sehr erfolgreich zur Finanzierung des Staates beigetragen", zeigt sich Regierungsdirektor Tobias Schreiber, Leiter des Hauptzollamts Münster, erfreut. "Die Bilanz zeigt: Der Zoll leistet weit mehr als Grenzkontrollen. Steuer- und Zollerhebung, Artenschutz, Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft, Bekämpfung von Kriminalität - unsere Aufgaben sind vielfältig und wichtig für die Gesellschaft."
Verbrauchsteuern als Haupteinnahmequelle In Hinblick auf die Einnahmen zeigt sich im Münsterland eine Besonderheit: Während die Einfuhrumsatzsteuer auf Waren aus dem Ausland bundesweit knapp die Hälfte der Einnahmen des Zolls ausmacht, beläuft sie sich im Bezirk des Hauptzollamts Münster auf gut 491 Mio. Euro und damit auf weniger als ein Viertel der Gesamteinnahmen. Haupteinnahmequelle waren für das Hauptzollamt Münster stattdessen die Verbrauchsteuern mit 925 Mio. Euro, gefolgt von der Kraftfahrzeugsteuer mit knapp 773 Mio. Euro. An Zöllen nahm das Hauptzollamt Münster knapp 70 Mio. Euro ein. Diese gehen direkt in den Haushalt der Europäischen Union.
Unter den Verbrauchsteuern belegte die Alkoholsteuer mit knapp 398 Mio. Euro den ersten Platz, dicht gefolgt von der Energiesteuer mit gut 395 Mio. Euro. Während die eingenommene Alkoholsteuer konstant geblieben ist, ist die Energiesteuer im Vergleich zum Vorjahr um knapp 10 Mio. Euro angestiegen - trotz einer gestiegenen Entlastungssumme von 12,6 Mio. Euro in 2024 auf 17,7 Mio. Euro in 2025.
An Stromsteuer nahm das Hauptzollamt Münster 2025 mit gut 24 Mio. Euro 8,5 Mio. Euro weniger als im Vorjahr ein. Hier macht sich die gesetzlich verankerte Entlastung bemerkbar: Im Jahr 2025 entlastete der Zoll im Bezirk des Hauptzollamts Münster Stromsteuer in Höhe von knapp 55,5 Mio. Euro. Im Jahr zuvor waren es gut 44 Mio. Euro.
Gut zu wissen
Strom- und Energiesteuerentlastungen können Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe beantragen, die für ihre Produktion sehr viel Energie bzw. Strom benötigen oder spezielle Anlagen betreiben. Auch Privatpersonen können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb von Blockheizkraftwerken (KWK-Anlagen) Entlastungen erhalten.
"Wo Steuern gezahlt werden müssen, gibt es leider auch Versuche, diese zu hinterziehen", sagt Schreiber. "Ob durch die Kontrolleinheiten und Zollämter, die unversteuerte Waren ermitteln, den Prüfungsdienst, der in Unternehmen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben prüft, oder die Ahndung, die kleinere Fälle von Steuerhinterziehung selbstständig strafrechtlich verfolgt: Wir gehen konsequent gegen diejenigen vor, die sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern wollen."
Anzahl der Unternehmensprüfungen durch den Prüfungsdienst stabil Die Anzahl der Unternehmensprüfungen durch den Prüfungsdienst des Hauptzollamts Münster war in 2025 vergleichbar mit der früherer Jahre. Im vergangenen Jahr nahmen die Zollprüferinnen und -prüfer insgesamt 328 Prüfungen bei Unternehmen in den Bezirken der Hauptzollämter Münster und Dortmund vor. Dabei untersuchten sie die korrekte Verzollung, Versteuerung und die Einhaltung von Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts, z. B. im Hinblick auf geltende Embargos. Dazu kamen 1.394 Überwachungen und Steueraufsichtsmaßnahmen, z. B. durch die Probenentnahme bei Alkohol produzierenden Unternehmen zur Erhebung der korrekten Alkoholsteuer.
Knapp 480.000 Euro konnte der Zoll in 2025 durch die Tätigkeit des Prüfungsdienstes bei Unternehmen im Münsterland nacherheben oder von diesen rückfordern. Einige Unternehmen profitierten von den Prüfungen, ergaben diese doch Erstattungen von insgesamt knapp 250.000 Euro für zu viel gezahlte Steuern und Zölle.
Nacherhebungen, Rückforderungen und Erstattungen von Unternehmen aus dem Bezirk des Hauptzollamts Dortmund gehen dort in die Statistik ein.
Gut zu wissen
Der Prüfungsdienst des Hauptzollamts Münster führt Unternehmensprüfungen sowohl im eigenen Bezirk als auch im Bezirk des Hauptzollamts Dortmund durch. Grundlage dafür ist ein Prüfungsplan, der die zu prüfenden Unternehmen überwiegend aufgrund einer Risikobewertung, einige aber auch nach dem Zufallsprinzip auswählt. Je nach Umfang des zu prüfenden Unternehmens können sich so im Vergleich zu anderen Jahren starke Schwankungen hinsichtlich der Anzahl der geprüften Unternehmen sowie der Ergebnisse ergeben.
Produktsicherheit und Markenschutz durch die Zollämter überwacht Insgesamt sorgten die fünf Zollämter im Bezirk des Hauptzollamts Münster im vergangenen Jahr für die geordnete Warenausfuhr von 1,8 Mio. Positionen sowie die Wareneinfuhr von etwa 137.000 Positionen, darunter 2.745 Postpakete. Damit ist die Wareneinfuhr - vor allem im Postverkehr - im Vergleich zu den Vorjahren gesunken, die der Warenausfuhr dagegen deutlich angestiegen.
8.501 Waren fielen bei der Prüfung durch die Zollbeamtinnen und Zollbeamten durch. "Die Zollämter stoppten u. a. die Einfuhr einer größeren Menge kabelloser Ladestationen für Mobiltelefone", so Schreiber. "Diese erfüllten nicht die EU-Vorgaben für Produktsicherheit, hätten also im schlimmsten Fall brandgefährlich sein können."
Auch Marken- und Produktpiraterie spielten in der Tätigkeit der Zollämter eine zunehmend wichtige Rolle: Mit rund 50.000 sichergestellten Waren im Wert von mehr als 1,5 Mio. Euro ergab sich eine Steigerung um fast 150 Prozent zu 2024 (knapp 20.000 Waren im Wert von etwa 390.000 Euro).
Fast 2.000 Beanstandungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster ging auch in 2025 erfolgreich gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor. Mit 362 Arbeitgeberprüfungen ist ein Anstieg gegenüber 2024 zu verzeichnen (294 Prüfungen).
In 1.327 Fällen leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner strafrechtliche Ermittlungsverfahren ein. Dazu kamen 657 Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit, die durch den Zoll in eigener Zuständigkeit bearbeitet wurden.
Die Gerichte verhängten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im vergangenen Jahr Freiheitsstrafen von insgesamt fünfeinhalb Jahren sowie eine halbe Million Euro an Geldstrafen. Dabei wurden Schadenssummen im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen in Höhe von insgesamt 2,1 Mio. Euro festgestellt.
Zoll als Strafverfolgungsbehörde
Mehr als 5.000 neu eingeleitete Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden 2025 zur weiteren Bearbeitung durch das Sachgebiet Ahndung des Hauptzollamts Münster übernommen. Davon betrafen gut 3.000 Verfahren verbrauchsteuer-, verkehrssteuer- oder zollrechtliche Delikte, darunter mehr als 1.000 Verfahren im Zusammenhang mit der Tabaksteuer. Mehr als 2.000 Verfahren wurden wegen Verboten und Beschränkungen, beispielsweise wegen des Schmuggels von Betäubungsmitteln, eingeleitet.
Knapp 5.000 Verfahren konnten in 2025 abgeschlossen werden.
Kontrolleinheiten stoppen Schmuggel verbotener und beschränkter Waren Zwei Großaufgriffe der Kontrolleinheiten Verkehrswege im Juni und September sorgten in 2025 für deutlich erhöhte Aufgriffsmengen bei Heroin (2025: 2,1 kg, 2024: 0,3 kg) und Amphetaminen (2025: 40,1 kg, 2024: 11,8 kg). Kokainfunde blieben mit insgesamt 1,2 kg dagegen in etwa auf dem Vorjahresniveau (1,5 kg).
Die illegale Einfuhr von Haschisch wurde im Vergleich zum Vorjahr im vergangenen Jahr häufiger durch den Zoll entdeckt. 1,1 kg Haschisch standen 0,5 kg in 2024 gegenüber. Beim Marihuana lag die durch den Zoll beschlagnahmte Menge mit 11,0 kg etwas unterhalb des Vorjahrs (12,7 kg). Ecstasy war mit 0,4 kg ebenfalls rückläufig zu 5,2 kg in 2024.
Vapes sorgen für erhöhtes Arbeitsaufkommen Von den knapp 360.000 geschmuggelten unversteuerten Zigaretten stellte das Hauptzollamt Münster 2025 knapp 200.000 Stück sicher. Das ist eine Verdoppelung im Vergleich zu 2024. Dazu kamen im Vergleich zum Vorjahr vermehrt E-Zigaretten, so genannte Vapes: Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 869 Liter Liquids durch den Zoll sichergestellt, darunter allein 753 Liter im Juli 2025 in Form von unversteuerten Vapes in einem Kleintransporter. Insgesamt ergab sich damit eine Tabaksteuerhinterziehung in Höhe von 285.000 Euro.
Doch nicht nur die fehlende Steuerbanderole, sondern auch unzulässiges Volumen der Vapes sorgten im vergangenen Jahr für einen gesteigerten Bearbeitungsaufwand des Zolls im Münsterland: Das Sachgebiet Ahndung des Hauptzollamts Münster, das auch für den Bezirk des Hauptzollamts Bielefelds zuständig ist, bearbeitete im vergangenen Jahr 642 entsprechende Strafverfahren. In 2024 waren es noch knapp 460 Verfahren gewesen.
Einen erhöhten Aufwand im Zusammenhang mit E-Zigaretten verzeichnete 2025 auch das Zollamt am Flughafen Münster / Osnabrück. Die Zöllnerinnen und Zöllner fertigten knapp 110 Millionen Vapes zur Einfuhr nach Deutschland ab und überprüften sie sowohl auf ihre korrekte Versteuerung als auch ihre Einfuhrfähigkeit. Für die Vapes wurden 8,3 Millionen Euro an Zöllen sowie knapp 40 Millionen Euro an Einfuhrumsatzsteuer fällig. Die Tabaksteuer in Höhe von knapp 70 Millionen Euro geht in die Statistik des Hauptzollamts Bielefeld ein.
Der Zoll als Arbeitgeber
Von den bundesweit rund 49.000 Zöllnerinnen und Zöllner arbeiteten 2025 700 im Hauptzollamt Münster, darunter 104 Anwärterinnen und Anwärter, also Zollbeamtinnen und -beamte in Ausbildung oder Studium.
"Wir freuen uns weiterhin über Bewerbungen von engagierten und verantwortungsbewussten Menschen. Als Teil des Zollteams tragen sie dazu bei, Deutschland gerecht und sicher zu machen", wirbt Schreiber für eine Ausbildung oder ein duales Studium beim Zoll. "Als Behörde mit äußert vielfältigen Aufgabenbereichen bieten wir nicht nur ein krisensicheres Beschäftigungsverhältnis, sondern abwechslungsreiche und sinnstiftende Tätigkeiten, die persönlich erfüllend und gesellschaftlich wertvoll sind."
Mehr Informationen zur Karriere beim Zoll finden Interessierte unter www.zoll-karriere.de.
Zusätzliche Information:
Der Bezirk des Hauptzollamts Münster umfasst die Kreise Borken, Coesfeld und Steinfurt, die Stadt Münster sowie einen Teil des Kreises Warendorf. Zusätzlich zum Hauptsitz am Linus-Pauling-Weg in Münster und zu den Zollämtern in Bocholt, Coesfeld, Rheine, am Flughafen Münster / Osnabrück sowie dem Zollamt Münster-Loddenheide verfügt das Hauptzollamt Münster mit der Kfz-Steuerstelle in Rheine und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Gronau über weitere Standorte im Münsterland.
Rückfragen bitte an:
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Telefon: 0251/4814-1306
E-Mail: presse.hza-muenster@zoll.bund.de
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