Schwarzarbeit, Kriminalität

HZA-MS: Hauptzollamt Münster prüft Friseur- und Kosmetikgewerbe im Münsterland Finanzkontrolle Schwarzarbeit stößt in Nagelstudios auf neun Personen ohne entsprechende Arbeitserlaubnis.

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 11:17 Uhr | presseportal, AD HOC NEWS

Münster / Gronau / Coesfeld / Warendorf - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Münster mit ihren beiden Standorten in Gronau und Münster hat am Wochenende im Münsterland schwerpunktmäßig Betriebe im Friseur- und Kosmetikgewerbe, darunter auch Barbershops und Nagelstudios, kontrolliert. Die Aktion war Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung des Zolls mit insgesamt rund 2.200 Kräften im Einsatz.

HZA-MS: Hauptzollamt Münster prüft Friseur- und Kosmetikgewerbe im Münsterland Finanzkontrolle Schwarzarbeit stößt in Nagelstudios auf neun Personen ohne entsprechende Arbeitserlaubnis. - Bild: presseportal.de
HZA-MS: Hauptzollamt Münster prüft Friseur- und Kosmetikgewerbe im Münsterland Finanzkontrolle Schwarzarbeit stößt in Nagelstudios auf neun Personen ohne entsprechende Arbeitserlaubnis. - Bild: presseportal.de

Die FKS des Hauptzollamtes Münster prüfte in Gronau und Münster sowie im Raum Coesfeld und Warendorf mit rund vierzig Beschäftigten insgesamt neunzehn Unternehmen. Unterstützung hatten die Zöllnerinnen und Zöllner dabei außerdem von insgesamt zehn Einsatzkräften von Landes- und Bundespolizei sowie von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein Westfalen. "Ersten Feststellungen zufolge besteht in zwei Fällen der Verdacht auf Verstöße gegen Mindestlohnzahlungen sowie in zwei weiteren Fällen der Verdacht des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen", erläutert Britta Flothmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Münster. Darüber hinaus stießen die Zöllnerinnen und Zöllner in drei Fällen auf Anhaltspunkte, die auf den Missbrauch von Sozialleistungen hindeuten.

Im Rahmen ihrer Kontrollen von Nagelstudios stießen die FKS-Beamtinnen und Beamten auf neun Personen mit vietnamesischer Staatsangehörigkeit, die nicht über die notwendigen Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnisse verfügten und sich folglich illegal in Deutschland aufhalten. Die Zöllnerinnen und Zöllner leiteten gegen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Strafverfahren wegen des illegalen Aufenthaltes und der illegalen Einreise ein. Weiterhin leitete der Zoll auch entsprechende Strafverfahren gegen die Arbeitgeber ein wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt. "Über die zuständigen Ausländerbehörden werden die Personen nun entsprechende Ausreiseverfügungen erhalten", so Flothmann.

Die weiteren Auswertungen der Unterlagen wird die FKS des Hauptzollamtes Münster nun in den kommenden Wochen beschäftigen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Münster
Pressesprecherin
Britta Flothmann
Telefon: 0251-4814-1304
E-Mail: presse.hza-muenster@zoll.bund.de
www.zoll.de

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