HZA-M: Zoll stoppt 49-jährigen Mann im Schweizer Fahrzeug - und versteuert das Auto
16.01.2026 - 07:00:00Nur in wenigen Ausnahmefällen dürfen außerhalb der EU zugelassene Fahrzeuge von Personen mit Wohnsitz innerhalb der EU gefahren werden, ohne dass das Fahrzeug bei der erstmaligen Einfuhr verzollt werden muss. In diesem Fall griffen diese Ausnahmen nicht.
"Gegen den Mann wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und die fälligen Abgaben in Höhe von rund 4.500 Euro wurden erhoben", so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.
Zusatzinformation
Immer wieder kommt es vor, dass in der Schweiz zugelassene Fahrzeuge in Deutschland durch in der EU ansässige Personen genutzt werden, ohne dies beim Zoll anzumelden. Da die Schweiz nicht Mitglied der Europäischen Union ist, können dann Einfuhrabgaben für das Fahrzeug entstehen.
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Hauptzollamt München
Pressesprecher
Thomas Meister
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