HZA-M: Sieben lebende Tunesische Landschildkröten im Handgepäck entdeckt
16.10.2025 - 07:00:00Tunesische Landschildkröten unterliegen den Bestimmungen des Washingtoner Artenschutz-Übereinkommens (Anhang II) sowie der EU-Artenschutzverordnung (Anhang A) und gelten als streng geschützte Tierart.
"Da keine artenschutzrechtlichen Dokumente vorgelegt werden konnten, wurde ein Strafverfahren eingeleitet", so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.
Die Tiere wurden beschlagnahmt und in die Reptilienauffangstation München gebracht, wo sie medizinisch versorgt und artgerecht untergebracht werden. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt München.
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