Mittelhessen: MITTELHESSEN: Kontrollen zur Bekämpfung der organisierten Sozialkriminalität in Mittelhessen
Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 15:47 Uhr | presseportal, AD HOC NEWS
Im Kampf gegen organisierte Sozialkriminalität führte die Hessische Polizei seit Mitte Dezember 2025 gemeinsam mit weiteren Behörden bereits drei Aktionstage und eine Aktionswoche durch. Koordiniert wurden diese durch das Hessische Landeskriminalamt (HLKA). Die bisherigen Einsätze, bei denen über 4.400 Personen, mehr als 200 Fahrzeuge und über 650 Objekte kontrolliert wurden, führten zur Vollstreckung mehrerer Haftbefehle, einer Vielzahl an Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen sowie der Feststellung von zahlreichen melderechtlichen Verstößen. Insgesamt sicherten die Behörden dabei Vermögenswerte in Höhe von rund 2,25 Millionen Euro.
Am Mittwoch (30.09.2026) stand der nächste landesweite Kontrolltag zur Bekämpfung der sozialschädlichen Kriminalität an, an dem sich auch das Polizeipräsidium Mittelhessen mit Kontrollmaßnahmen in allen vier mittelhessischen Landkreisen (Gießen, Lahn-Dill, Marburg-Biedenkopf, Wetterau) beteiligte.
Sozialkriminalität umfasst ein breites Spektrum. Unter anderem fallen darunter der Sozialleistungsbetrug, Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit, Betrug bei Familienleistungen, Verschleierung von Vermögen, Geldwäsche oder auch gefälschte Wohn- oder Arbeitgeberbescheinigungen. Da der Sozialleistungsmissbrauch die Allgemeinheit schädigt und das Vertrauen in den Sozialstaat untergräbt, stehen insbesondere organisierte Strukturen, die staatliche Leistungen gezielt und systematisch missbrauchen, im Fokus. Speziell die Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche, das Aufspüren von organisiertem oder strukturiertem Missbrauch im Bereich der Überbelegung von Wohnraum sowie die Sicherung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte bilden einen besonderen Schwerpunkt.
Durch die Kontrollmaßnahmen soll außerdem die Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden, den kommunalen Partnern und anderen Akteuren verstetigt werden - gerade, wenn es darum geht, organisierte Missbrauchsstrukturen und bestimmte Tatbegehungsweisen zu erkennen, Erkenntnisse zusammenzuführen und daraus weitere Ermittlungen und Maßnahmen abzuleiten. Entscheidend dafür ist das Zusammenspiel verschiedener Behörden. Neben der Hessischen Polizei beteiligen sich zum Beispiel Kommunen, Zoll, Steuerfahndung, die Bundesagentur für Arbeit/Familienkasse und Justiz an den Maßnahmen und bündeln ihre jeweiligen Erkenntnisse und Zuständigkeiten.
Beim vierten hessenweiten Aktionstag kontrollierten die Ordnungshüter insgesamt über 1.000 Personen, mehr als 100 Fahrzeuge und 53 Objekte. Sie fertigten 47 Strafanzeigen und stellten 58 Ordnungswidrigkeiten fest. 18 Personen wurden vorläufig festgenommen. Außerdem gelang es Vermögenswerte im Gesamtwert von circa 1.552.000 EUR zu sichern, darunter neben circa 343.000 EUR Bargeld auch neun hochwertige Fahrzeuge mit einem Gesamtwert von etwa 927.000 EUR.
In Mittelhessen registrierte die Polizei zusammen mit anderen Behörden ebenfalls unterschiedliche Verstöße. Im Lahn-Dill-Kreis konnten unter anderem in zwei Kiosken über 1.000 Flaschen ohne entsprechendes Pfandlabel mit einem Verkaufswert von 5.000 EUR festgestellt werden. Bei der Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses in einer Garage im nördlichen Lahn-Dill-Kreis fanden die Beamten 81 Kartons mit je 24 Stangen Snus mit einem Verkehrswert von 115.000 EUR. Eine Strafe wegen des Verstoßes gegen das Tabakerzeugnisgesetz war die Folge für den Garagenbesitzer. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf kontrollierten Polizei und Zoll gemeinsam insgesamt zehn Objekte. Durch den Zoll wurden bei Kontrollen in Gaststätten sieben Ordnungswidrigkeitenanzeigen und drei Strafanzeigen, unter anderem wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie Meldepflichtverstößen, gefertigt. Im Zuge der gemeinsamen Kontrollmaßnahmen in Gießen mit dem Ordnungsamt und dem Landkreis Gießen stellten die Kontrolleure in insgesamt fünf Objekten unter anderem Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, das Hessische Glücksspielgesetz und die Spielverordnung fest. Gemeinsam mit dem Gewerbeamt überprüfte die Polizei im Wetteraukreis einen Firmensitz. Während der Kontrolle gab sich eine Person als Firmeninhaber zu erkennen. Bei der Gemeinde liegt jedoch keine Gewerbeanmeldung für diese Firma vor. Da sich zudem Anhaltspunkte dafür ergaben, dass ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen dauerhaft in der Bundesrepublik durch diese Firma genutzt wird und somit ein deutsches Kennzeichen benötigt, fertigten die Polizisten auch hier eine entsprechende Anzeige.
Tobias Schwarz, Pressesprecher
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