Kriminalität, Polizei

LKA-RP: LKA Rheinland-Pfalz gibt Tipps zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk

22.12.2025 - 11:38:40 | presseportal.de

Mainz - Nur noch wenige Tage bis Silvester. Aus diesem Anlass gibt das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) wichtige Hinweise zum sicheren Umgang mit Feuerwerk, um Verletzungen und Unfälle rund um den Jahreswechsel zu vermeiden.

LKA-RP: LKA Rheinland-Pfalz gibt Tipps zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk - Foto: presseportal.de

Sicherheit beim Abbrennen von Feuerwerk

Beachten Sie stets die Gebrauchsanleitung Ihres Silvesterfeuerwerks. Zünden Sie Feuerwerkskörper nur auf ebenem Untergrund und sorgen Sie für einen stabilen Stand. Für Raketen sollten geeignete Abschussvorrichtungen verwendet werden - ein Getränkekasten ist deutlich sicherer als einzelne, lose Flaschen. Halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Personen, Gebäuden, Fahrzeugen und Tieren. Achten Sie außerdem darauf, dass sich keine Hindernisse wie Bäume oder Balkone in der Flugbahn befinden. Beim Anzünden dürfen sich keine Körperteile über dem Feuerwerkskörper befinden. Feuerwerk der Kategorie F2 ist ausschließlich im Freien erlaubt.

Worauf Sie beim Kauf von Feuerwerk achten sollten

In Deutschland dürfen nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper verkauft und verwendet werden. Nicht zugelassene, nicht sicherheitsgeprüfte Feuerwerksartikel - insbesondere aus dem Ausland - sind verboten. Besitz, Weitergabe und Abbrennen solcher Produkte sind strafbar. Illegales Feuerwerk stellt eine erhebliche Gefahr dar und kann zu schweren Verletzungen wie Hörschäden, Verbrennungen, dem Verlust von Gliedmaßen oder sogar zum Tod führen. Um sicherzugehen, sollten Feuerwerkskörper nur in regulären Geschäften oder in seriösen, geprüften Online-Shops gekauft werden. Achten Sie dabei auf das CE-Kennzeichen mit einer vierstelligen Nummer der Prüfstelle (z. B. CE 0589) sowie auf die Registriernummer (z. B. 0589-F2-4567). Diese setzt sich aus der Prüfstellennummer, der Feuerwerkskategorie und einer Herstellerkennnummer zusammen. Für Privatpersonen sind in der Regel nur Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 erlaubt. Die Gebrauchs- und Sicherheitshinweise müssen in deutscher Sprache vorhanden sein.

Selbst hergestelltes Feuerwerk

Selbstgebautes Feuerwerk ist besonders gefährlich, da die Risiken nicht abschätzbar sind. Jedes Jahr kommt es zu schweren Unfällen mit Todesfolge bei der Herstellung illegaler Feuerwerkskörper. Herstellung und Verwendung sind strafbar.

Blindgänger und Entsorgung von Feuerwerksresten

Nicht explodierte Feuerwerkskörper führen immer wieder zu schweren Verletzungen, wenn versucht wird, sie erneut zu zünden. Halten Sie daher Abstand zu sogenannten Blindgängern und zünden oder öffnen Sie diese niemals erneut. Achten Sie besonders auf Kinder und machen Sie ihnen die Gefahr deutlich. Feuerwerksreste sollten erst entsorgt werden, wenn sie vollständig abgekühlt sind, und können dann über den Hausmüll entsorgt werden. Nicht explodiertes, CE-gekennzeichnetes Feuerwerk sollte auf einem Recycling- oder Wertstoffhof für gefährliche Abfälle abgegeben werden.

Alkohol an Silvester

Für viele gehört Alkohol an Silvester dazu. Beim Umgang mit Feuerwerk ist Alkoholkonsum jedoch besonders riskant. Daher der dringende Appell: Zünden Sie Feuerwerk möglichst nur in nüchternem Zustand.

Weitere wichtige Hinweise

Privates Feuerwerk darf ohne Genehmigung ausschließlich in der Neujahrsnacht abgebrannt werden. Zudem ist das Zünden von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen verboten.

Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz wünscht allen einen guten und vor allem sicheren Start ins Jahr 2026!

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

Telefon: 06131/65600-13
E-Mail: LKA.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/lka

Original-Content von: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz übermittelt durch news aktuell

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