HZA-MD: Schwarzarbeit in der Baubranche: 2 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung für Arbeitgeber aus Magdeburg
09.01.2025 - 08:00:07Durch umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Magdeburg wurde festgestellt, dass der Verurteilte in den Jahren 2013 bis 2017 als Arbeitgeber Arbeitnehmer beschäftigte, deren Löhne schwarz ausgezahlt wurden. Zur Verschleierung dieser Schwarzlohnzahlungen nutzte der Verurteilte verschiedene Servicegesellschaften (sog. Scheinfirmen). Der Verurteilte meldete Arbeitsentgelte nicht gegenüber den Krankenkassen an und enthielt diesen dadurch Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt knapp 500 Tausend Euro vor.
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