HZA-LÖ: Zöllner stoßen in zwei Fällen auf nicht angemeldetes Bargeld
21.05.2024 - 06:59:42Ähnliches trug sich auch bei einer PKW-Kontrolle am Zollamt Weil am Rhein-Otterbach zu. In einem aus der Schweiz kommenden PKW fanden Zollbeamte Bargeld in Höhe von 22.900 Euro, welches durch den Fahrer nicht angemeldet wurde. Die Frage nach anmeldepflichtigen Waren und Barmitteln verneinte auch der Fahrer des PKW. Er käme aus dem Urlaub und sei auf dem Rückweg nach Düsseldorf. Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeugs fanden die Zöllner in einer Sporttasche im Kofferraum ein Bündel mit 150 100-Euro-Scheinen. Den Beamten gab der Mann daraufhin an, dass es sich hierbei um sein Urlaubsgeld handele. Im weiteren Verlauf der Kontrolle entdeckten die Zöllner in einer Umhängetasche auf der Rückbank ein weiteres Bündel mit 79 100-Euro-Scheinen. Insgesamt kamen die Zöllner auf eine Bargeldsumme 22.900 Euro. In beiden Fällen leiteten die Beamten gegen die Reisenden ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts der vorsätzlichen oder fahrlässigen Nichtanmeldung von Barmitteln ein.
Reisende, die nach oder von Deutschland ein- oder ausreisen, müssen beim Grenzübertritt mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr ungefragt anmelden. Zu Barmitteln zählen unter anderem Bargeld, Schecks, Aktien oder auch Sparbücher.
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