Lörrach - Umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Standort Offenburg überführten einen 39-Jährigen Leistungsempfänger aus der südlichen Ortenau, der im Zeitraum von April 2017 bis Januar 2021 einen regen Handel mit Schrott und Altmetall betrieb, gleichzeitig aber zu Unrecht Leistungen von der Kommunalen Arbeitsförderung bezogen hat. Um gegenüber seinen Kunden seriös zu wirken, nutzte er eine Reisegewerbekarte. Das Gewerbe meldete er aber wissentlich nicht an. Der Mann bezog so zu Unrecht Leistungen in Höhe von 26.000,-- Euro. In der Folge wurde er wegen Betrugs angezeigt und ist mittlerweile rechtskräftig vom Amtsgericht Lahr zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten, welche auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist, verurteilt. Die zu Unrecht bezogenen Leistungen muss der Mann zudem zurückbezahlen.
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