HZA-LA: Über 177.000 Euro Sozialversicherungsschaden Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut prüfte Gastronomie
29.01.2026 - 10:03:47Bei einem weiteren Fall verurteilte das Amtsgericht Landshut eine 30-jährige Inhaberin eines Gastronomiebetriebs im östlichen Landkreis Landshut wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Gesamtgeldstrafe von 1.750 Euro. Zudem wurde gegen die Frau ein Bußgeldbescheid in Höhe von 13.000 Euro wegen Nichtgewährung des Mindestlohns erlassen. Strafbefehl und Bußgeldbescheid sind rechtskräftig. Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Bereich Mindestlohn stellten die Landshuter Zöllner fest, dass ein in der Küche angetroffener Mann, der bereits Altersrente bezog, nicht zur Sozialversicherung angemeldet war. Nach Darstellung der Beteiligten habe es sich lediglich um einen Freundschaftsdienst ohne Entlohnung gehandelt und insofern sei keine Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgt. Auch wenn kein Arbeitsentgelt vereinbart und gezahlt wird und die Arbeitsleistung im Rahmen eines sogenannten Freundschaftsdienstes erbracht wird, erfolgt der Arbeitseinsatz anstelle eines anderen regelmäßig eingesetzten Beschäftigten. Dies stellt ein Beschäftigungsverhältnis dar, aus welchem dem Arbeitnehmer ein Entgeltanspruch erwächst. Aus diesem Entgeltanspruch besteht für den Sozialversicherungsträger ein Beitragsanspruch.
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