Länderübergreifende Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs
Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 16:28 Uhr | presseportal, AD HOC NEWSZiel der Kontrollen war die Prüfung von mitführpflichtiger Ausrüstung, Fahrzeugzustand und auch die Beladung der teilweise tonnenschweren Fahrzeuge, sowie die Überprüfung von Genehmigungen, Fahrtüchtigkeit und Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals.
Bei den 70 kontrollierten Fahrzeugen mussten 38 Fahrzeuge bzw. Fahrzeugführer beanstandet werden. Insgesamt stellten die Kräfte 76 Ordnungswidrigkeiten und sieben Straftaten fest. Unter den Verstößen waren 28 Verstöße gegen die Sozialvorschriften, elf Mal war die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert, in zwei Fällen war das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß versichert. Zoll und Veterinäramt stellten zudem insgesamt drei Straftaten gegen steuerrechtliche bzw. Tierschutzgesetze fest. In 19 Fällen waren die Verstöße so gravierend, dass die Weiterfahrt untersagt werden musste.
Besonders außergewöhnliche Verstöße waren ein Lkw der über 800.000 ml nicht ordnungsgemäß versteuerte Liquids für E-Zigaretten transportierte. Außerdem war ein Lkw mit 42 Tonnen Erde/Sand beladen. Erlaubt war nur eine Zuladung von 32 Tonnen.
Neben der Großkontrolle des gewerblichen Güterverkehr wurde zeitgleich auf der BAB 61 eine mobile Geschwindigkeitskontrolle und eine Handykontrolle mittels Monocam durchgeführt. Bei der Geschwindigkeitskontrolle wurden 3.171 Fahrzeuge gemessen. 55 Fahrzeuge fuhren zu schnell - 45 davon waren LKW. Das schnellste Fahrzeug war mit 173 km/h, bei erlaubten 130 km/h unterwegs. Durch die Handykontrollstelle fuhren insgesamt 5.391 Fahrzeuge. Zwölf Fahrzeugführer nutzten bei der Fahrt das Mobiltelefon, weshalb sie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erwartet.
Die Verkehrsüberwachung mittels Verkehrskontrollen gehört zu den zentralen Aufgaben der Polizei. Die Kontrollen sind für die Sicherheit im Straßenverkehr von großer Bedeutung und finden deshalb das ganze Jahr über statt.
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