Kreis Bergstraße: Polizei sensibilisiert erneut - Unfallflucht hat Folgen
08.05.2024 - 16:03:08Verkehrsunfallfluchten sind keine Bagatellen, verursachen jährlich einen hohen finanziellen Schaden und können ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Als Strafen drohen bei Fahrerflucht unter anderem Freiheitsentzug und hohe Bußgelder. Wird man als Unfallflüchtiger vor Gericht schuldig gesprochen, hat die Versicherung zudem die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag zu kündigen und kann die Verantwortlichen in Regress nehmen.
Grundsätzlich gilt: Sie müssen eine angemessene Zeit auf den von Ihnen geschädigten Fahrzeugbesitzer warten. Sollte eine Kontaktaufnahme nicht möglich sein, ist die Polizei zu kontaktieren. Einen Zettel an der Scheibe zu hinterlassen reicht nicht aus. Der Zettel könnte z. B. vom Wind weggerissen werden und der betroffene Fahrzeugbesitzer hätte keine Möglichkeit mehr, den Verursacher des Schadens zu finden.
Unsere Bezugsmeldung:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4969/5594503
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Südhessen
Pressestelle
Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
Bernd Hochstädter
Telefon: 06151 / 969 - 13110
Mobil: 0172 / 309 7857
Pressestelle (zentrale Erreichbarkeit):
Telefon: 06151 / 969 - 13500
E-Mail: pressestelle.ppsh@polizei.hessen.de
Original-Content von: Polizeipräsidium Südhessen übermittelt durch news aktuell


