Kriminalität, Polizei

260224-1-K Haftbefehle und Durchsuchungen nach gewerbsmäßigem Handel mit Betäubungsmitteln vollstreckt - Bargeld und Drogen sichergestellt

24.02.2026 - 13:34:00 | presseportal.de

Köln - Polizei und Staatsanwaltschaft Köln geben bekannt:

POL-K: 260224-1-K Haftbefehle und Durchsuchungen nach gewerbsmäßigem Handel mit Betäubungsmitteln vollstreckt - Bargeld und Drogen sichergestellt - Foto: presseportal.de
POL-K: 260224-1-K Haftbefehle und Durchsuchungen nach gewerbsmäßigem Handel mit Betäubungsmitteln vollstreckt - Bargeld und Drogen sichergestellt - Foto: presseportal.de

In einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln hat die Kriminalpolizei im Auftrag der bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW) am Dienstagmorgen (24. Februar) mehrere Privatwohnungen in Kalk, Nippes, Mülheim und Lövenich durchsucht sowie zwei Haftbefehle gegen zwei Tatverdächtige (25) vollstreckt.

Den beiden 25-jährigen Männern wird vorgeworfen, zwischen Juni 2024 und Januar 2026 mit mutmaßlich fünf weiteren Beteiligten gemeinschaftlich mit Betäubungsmitteln im großen Stil gehandelt zu haben.

Nach bisherigen Erkenntnissen soll die Gruppierung die Drogen über die sozialen Netzwerke und Messenger-Dienste zum Verkauf angeboten haben. Anschließend wickelten sie die Bestellungen digital ab und organisierten Zahlungsmodalitäten über das Internet. Die Bezahlung erfolgte unter anderem über Kryptowährungen sowie digitale Zahlungsdienste. Erst danach folgte der Versand der Drogen über den Postweg oder durch eine persönliche Übergabe.

Im Zuge der heutigen Durchsuchungen stellten die Einsatzkräfte rund 32.000 Euro Bargeld und mehr als 20 Kilogramm Cannabis und Ecstasy als Beweismittel sicher. Die beiden per Haftbefehl gesuchten Männer konnten in Privatwohnungen in Nippes und Mülheim festgenommen werden. Einer von ihnen erlitt bei dem Zugriff leichte Verletzungen.

Die Ermittlungen in diesem Fall sowie die Auswertung der sichergestellten Datenträger und sonstigen Beweismittel dauern an.

Auskünfte zu dem Verfahren der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen erteilt Oberstaatsanwältin Miriam Margerie von der Staatsanwaltschaft Köln. (cb/al)

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