Kirchheim an der Weinstraße - Gestern (05.02.25) wurden in der Zeit zwischen 13:30 Uhr und 15:50 Uhr auf dem Mitfahrerparkplatz an der Autobahn Verkehrskontrollen durchgeführt. Folgende Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften wurden festgestellt: Elf Verkehrsteilnehmer benutzten während der Fahrt verbotswidrig ein Mobiltelefon. Der Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten sieht hierfür ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro vor; außerdem die Eintragung eines Punkts im Fahreignungsregister. Drei Personen hatten den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt, was ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro nach sich zieht. In fünf Fällen fehlten auszuhändigende Dokumente und in einem Fall war der Termin für die Vorführung des Fahrzeugs zur Hauptuntersuchung überschritten. Die verantwortlichen Fahrzeugführer haben die Dokumente im Nachgang vorzulegen bzw. die Vorführung des Fahrzeugs zur HU nachzuweisen.
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