FW-LFVSH: Red Farmer in Schleswig-Holstein: Landwirte und Feuerwehren stärken Zusammenarbeit - Landwirtschaftsminister Werner Schwarz übernimmt die Schirmherrschaft
16.09.2025 - 11:42:21Zeitplan für Schleswig-Holstein: Registrierung der Landwirte - Über die Wintermonate 2025/26 registrieren sich die Landwirte im Portal und tragen ihre Maschinen und Geräte ein. - Anfang 2026 erhalten ausgewählte Feuerwehrkräfte ihre Zugänge und werden in das Projekt eingeführt. - Im Frühjahr 2026 folgt ein offizieller Startschuss, bei dem die Zusammenarbeit öffentlich präsentiert wird.
Bauernverbandspräsident Klaus-Peter Lucht betont: "Der ländliche Raum ist auf die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren angewiesen. Ein brennendes Strohlager, ein schwelender Kamin oder ein Unfall fordern das Engagement der Feuerwehren. Knappe Kassen der Kommunen stellen auch die Wehren vor neue Herausforderungen. Umso mehr begrüßen und unterstützen wir die Initiative `Red Farmer`. Durch die Entwicklung dieser Datenbank können Feuerwehren und Landwirte im Ernstfall noch besser zusammenarbeiten und schnell helfen." Auch Landesbrandmeister Jörg Nero, der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbands Schleswig-Holstein, begrüßt die Zusammenarbeit: "Unsere Einsatzkräfte - insbesondere aus den ländlichen Regionen - wissen aus eigener Erfahrung, wie wichtig landwirtschaftliche Ressourcen im Notfall sein können. Dank der engen Verbindung zu landwirtschaftlichen Betrieben, die durch 'Red Farmer' weiter gestärkt wird, können wir im Ernstfall schnell auf entscheidende Unterstützung zurückgreifen." Hintergrund: Die Initiative "Red Farmer" Inspiriert von einer Idee im Kreisfeuerwehrverband Main-Spessart entstand die Initiative Red Farmer in der Süd-Pfalz und hat sich inzwischen in ganz Rheinland-Pfalz sowie in Bayern als feste Größe behauptet. Die ehrenamtlichen Initiatoren mit Gründer Thomas Knecht möchten das Datenportal in ganz Deutschland etablieren. Hilfsangebote von Landwirten sollen überregional gebündelt und abrufbar für die Feuerwehren werden. Der Einsatz der Landwirte mit ihren Geräten ist nicht verpflichtend. Im Einsatzfall sind sie unfallversichert und ihnen steht eine Kostenerstattung zu, wenn sie durch die Einsatzleitung der Feuerwehr hinzugezogen werden.
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