Schwarzarbeit, Kriminalität

HZA-KI: Erste Mindestlohn-Sonderprüfung des Zolls in diesem Jahr / Sieben illegal beschäftigte Arbeitnehmende im Raum Lübeck festgestellt

26.02.2026 - 11:04:42 | presseportal.de

Kiel, Lübeck, Bargteheide, Reinbek - Sieben illegal beschäftigte Arbeitnehmende haben Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Kiel im Rahmen der ersten bundesweiten Mindestlohn-Sonderprüfung des Jahres in der vergangenen Woche festgestellt.

HZA-KI: Erste Mindestlohn-Sonderprüfung des Zolls in diesem Jahr / Sieben illegal beschäftigte Arbeitnehmende im Raum Lübeck festgestellt - Foto: presseportal.de
HZA-KI: Erste Mindestlohn-Sonderprüfung des Zolls in diesem Jahr / Sieben illegal beschäftigte Arbeitnehmende im Raum Lübeck festgestellt - Foto: presseportal.de

Insgesamt 22 Einsatzkräfte der FKS Lübeck waren am 17. und 22.02.2026 im Einsatz und prüften unterschiedliche Betriebe aus dem Gaststättengewerbe sowie diverse Wochenmarktstände in Lübeck, Stockelsdorf, Scharbeutz, Bargteheide und Reinbek.

Schwerpunkt der Prüfung war insbesondere die Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtlicher Pflichten sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung.

Die Zöllnerinnen und Zöllner prüften 23 Arbeitgeber und befragten 52 Arbeitende vor Ort zu ihrer Beschäftigung.

"Bei vier Arbeitgebern konnten die Einsatzkräfte Verstöße im Bereich des illegalen Aufenthalts feststellen. Insgesamt sieben Beschäftigte unterschiedlicher Nationalität waren nicht im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels oder einer gültigen Arbeitserlaubnis", so Vanessa Marzinek, Sprecherin des Hauptzollamtes Kiel. "Des Weiteren fehlte in sechs Fällen die vorgeschriebene Sofortmeldung zur Sozialversicherung. Gegen drei Arbeitgeber besteht der Verdacht, Sozialversicherungsabgaben vorenthalten zu haben und vier Arbeitgeber haben die Stundenaufzeichnungspflicht verletzt", so Marzinek weiter.

Die entsprechenden Ermittlungsverfahren, auch hinsichtlich der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt durch die jeweiligen Arbeitgeber, wurden noch vor Ort eingeleitet.

An die in der letzten Woche durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen sowie tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen an. Die vor Ort erhobenen Aussagen und Daten der Beschäftigten werden nun mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft, um Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe der Beschäftigungsverhältnisse zu ermitteln. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden sowie der Rentenversicherung.

"In Branchen mit stark variierenden Arbeitszeiten und Arbeitsaufkommen, in denen aufgrund der intensiven personellen Belastung eine hohe Personalfluktuation herrscht, stellen wir immer wieder Verstöße fest. Die Vielzahl der festgestellten Verstöße in der vergangenen Woche unterstreicht, wie wichtig regelmäßige Überprüfungen des Zolls sind", so Marzinek abschließend.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Kiel
Vanessa Marzinek
Telefon: 0431 20083-1107
Mobil: 0151 52550103
E-Mail: presse.hza-kiel@zoll.bund.de
www.zoll.de

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