Schwarzarbeit

HZA-KA: Zollkontrolle eines Nagelstudios in Mannheim endet mit Freiheitsstrafe

25.06.2026 - 09:41:51 | presseportal.de

Karlsruhe, Mannheim - Das Hauptzollamt Karlsruhe, Finanzkontrolle Schwarzarbeit Heidelberg, führte im Dezember 2024 in einem Nagelstudio in Mannheim im Rahmen einer Schwerpunktprüfung eine Kontrolle durch. Bei diesen Schwerpunktprüfungen werden bestimmte Branchen gezielt in den Fokus genommen und überprüft. Bereits bei der Annäherung an das Ladengeschäft rief ein vor dem Gebäude stehender Mann offensichtlich Warnungen in das Geschäft. Der Mann flüchtete anschließend, konnte aber gestellt werden. Im Studio selbst wurden neben der Inhaberin und deren Ehemann sieben weitere Personen vietnamesischer Herkunft angetroffen. Diese waren dabei, Kundinnen zu bedienen und deren Nägel zu maniküren. Alle gaben an, dass sie nicht im Besitz von Ausweispapieren seien und auch keine Angaben zu ihrem Wohnort machen könnten.

HZA-KA: Zollkontrolle eines Nagelstudios in Mannheim endet mit Freiheitsstrafe - Bild: presseportal.de
HZA-KA: Zollkontrolle eines Nagelstudios in Mannheim endet mit Freiheitsstrafe - Bild: presseportal.de

Nach weiteren Überprüfungen wurde festgestellt, dass außer dem Betreiberehepaar keine der angetroffenen Personen, einschließlich des vor dem Geschäft positionierten Mannes, einer Arbeit nachgehen durfte. Mit Ausnahme von zwei Personen, die sich in einem Asylverfahren befanden, waren die restlichen sechs Angetroffenen lediglich im Besitz von Aufenthaltstiteln aus EU-Mitgliedsstaaten, mit denen sie sich zwar als Tourist in Deutschland aufhalten, jedoch keiner Arbeit nachgehen dürfen. Durch die Arbeitsaufnahme wurde ihr Aufenthalt illegal. Die Geschäftsräume wurden durchsucht und angetroffene Kundinnen als Zeuginnen vernommen. Gegen die Betreiberin des Nagelstudios und die sich im Bundesgebiet illegal aufhaltenden Personen wurden entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Im Anschluss wurden die illegalen Arbeitnehmer/innen durch die Ausländerbehörde aus dem Bundesgebiet ausgewiesen.

Durch das Schöffengericht des Amtsgerichts Mannheim wurde nun die Inhaberin des Nagelstudios wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von sechs Ausländern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Daneben wurde die Einziehung von 5.460,40 EUR als Wert der Taterträge angeordnet.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Karlsruhe
Pascal Griesbach
Telefon: 0721/1833-1060
E-Mail: Presse.hza-karlsruhe@zoll.bund.de
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