HZA-KA: Zollkontrolle eines Nagelstudios in Mannheim endet mit Freiheitsstrafe
25.06.2026 - 09:41:51 | presseportal.de
Nach weiteren Überprüfungen wurde festgestellt, dass außer dem Betreiberehepaar keine der angetroffenen Personen, einschließlich des vor dem Geschäft positionierten Mannes, einer Arbeit nachgehen durfte. Mit Ausnahme von zwei Personen, die sich in einem Asylverfahren befanden, waren die restlichen sechs Angetroffenen lediglich im Besitz von Aufenthaltstiteln aus EU-Mitgliedsstaaten, mit denen sie sich zwar als Tourist in Deutschland aufhalten, jedoch keiner Arbeit nachgehen dürfen. Durch die Arbeitsaufnahme wurde ihr Aufenthalt illegal. Die Geschäftsräume wurden durchsucht und angetroffene Kundinnen als Zeuginnen vernommen. Gegen die Betreiberin des Nagelstudios und die sich im Bundesgebiet illegal aufhaltenden Personen wurden entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Im Anschluss wurden die illegalen Arbeitnehmer/innen durch die Ausländerbehörde aus dem Bundesgebiet ausgewiesen.
Durch das Schöffengericht des Amtsgerichts Mannheim wurde nun die Inhaberin des Nagelstudios wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von sechs Ausländern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Daneben wurde die Einziehung von 5.460,40 EUR als Wert der Taterträge angeordnet.
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