(KA) Karlsruhe - Das Polizeipräsidium Karlsruhe informiert: An Fasching voll dabei? - Jugendschutzteams bei Faschingsveranstaltungen im Einsatz
01.02.2024 - 11:00:00Aber Achtung:
Für Kinder und Jugendliche gelten auch und gerade während der fünften Jahreszeit die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Veranstalter von Festen und Umzü-gen, Zünfte, Vereine und besonders auch Eltern tragen die Verantwortung dafür, dass die Vorgaben des Jugenschutzgesetzes bei den verschiedenen Faschingsver-anstaltungen eingehalten werden.
Informationen für Festveranstalter gibt es unter www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/
Zudem wird eine Checkliste zum Thema Jugendschutz auf der genannten Internet-seite zur Verfügung gestellt.
Hier einige praktische Tipps für den Veranstalter:
Weitere Tipps rund um das Thema Jugendschutz sowie Hinweise zu verschiedenen Programmen und Bezugsquellen von Medien (z.B. Flyer, Plakate) finden sie auf folgenden Internetseiten:
https://lebenpur.landkreis-karlsruhe.de/Home https://www.karlsruhe.de/bildung-soziales/schutz-praevention/jugendschutz
Hinweis:
Jugendschutzteams der Stadt Karlsruhe sowie des Landratsamt Karlsruhe werden bei verschiedenen Veranstaltungen in der Region zum Einsatz kommen. Diese greifen ein, wenn erkennbar alkoholisierte Jugendliche an den Veranstaltungen teilnehmen. Außerdem werden Jugendliche gezielt und präventiv auf den Konsum von Al-kohol angesprochen. Die Jugendschutzteams bestehen aus Vertretern der Jugend- und Sozialbehörden, Rettungskräften sowie der Polizei.
Ihre Polizei wünscht Ihnen eine schöne fünfte Jahreszeit!!!!
Und immer daran denken: Maßvoller und vernünftiger Umgang mit Alkohol zahlt sich aus.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Karlsruhe
Telefon: 0721 666-1111
E-Mail: pressestelle.ka@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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