Jugendliche lösen Polizeieinsatz aus
20.06.2024 - 18:02:24An dieser Stelle weist die Polizei eingehend darauf hin:
Gegenstände, die aussehen wie Schusswaffen und mit echten Schusswaffen verwechselt werden können, zählen laut Waffengesetz zu den sogenannten Anscheinswaffen. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann im Einzelfall mit einem Bußgeld geahndet werden.
Für die Polizei ist in dynamischen Situationen eine zweifelsfreie Einordnung von Schusswaffen als Spielzeug nicht immer eindeutig. Personen, die eine Waffe in der Hand halten, können sich daher einer erheblichen Gefahr aussetzen. Wir raten daher dringend davon ab, solche Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zu tragen!
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Idar-Oberstein
Hauptstraße 236
55743 Idar-Oberstein
Telefon: 06781/561-0
E-Mail: PIIdarOberstein.Wache@polizei.rlp.de
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