LPI-J: Wer erkennt sein Fahrrad? Die Polizei Jena sucht den rechtmäßigen Eigentümer
18.01.2024 - 14:35:46 | presseportal.deAufgrund der kriminellen Vita des Kontrollierten ist zu prüfen, inwieweit er rechtmäßiger Eigentümer dieses Fahrrades ist. Zum aktuellen Zeitpunkt bestehen daran aus polizeilicher Sicht Zweifel.
Wer sein Fahrrad erkennt, sollte einen Eigentumsnachweis (i.d.R. Rechnung / Kaufvertrag) bei der Polizei vorlegen können, damit das Fahrrad herausgegeben werden kann.
Hinweise bitte an ed.id.lpi.jena@polizei.thueringen.de oder Tel.: 03641 810.
Aktenzeichen: GAW/0012869/2024
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Jena
Telefon: 03641- 81 1503
E-Mail: Pressestelle.LPI.Jena@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx
Original-Content von: Landespolizeiinspektion Jena übermittelt durch news aktuell
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